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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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OPEN END-PRINZIP

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die offene kollektive Kapitalanlage mit ihrem Open End-Prinzip wird durch den Grundsatz, Beschränkungen und das Forward Princing bestimmt:

Grundsatz

  • Recht des Anlegers auf jederzeitige Aktien-Rückgabe gegen Bar-Auszahlung
    • Rechtsnatur
      • Gestaltungsrecht
    • Rückgabeerklärung
      • bewirkt die Rücknahmeverpflichtung
  • Jederzeitigkeit der Rückgabeerklärung
    • Rückgabeerklärung des Anlegers
      • ohne Einhaltung einer Frist, auf jeden Zeitpunkt hin
    • Rücknahme durch die Fondsleitung
      • gemäss Fondsreglement
      • Berücksichtigung Anlagepolitik, Anlagemedium und Liquiditätskapazität
  • Rücknahme-Varianten
    • unmittelbar
      • Rücknahme durch die SICAV (kraft KAG)
    • mittelbar
      • Übernahme durch „Rückkaufsgesellschaft“ (kraft vertraglicher Vereinbarung)

Beschränkungen

  • Bewertung
    • für Ermittlung des Bar-Abgeltungsanspruchs
    • auf die Mindestrückgabezeitpunkte (4x pro Jahr)
  • Befristeter Rückzahlungsaufschub
    • Fondsreglement kann für ausserordentliche Verhältnisse ein Rückzahlungsaufschub enthalten
    • Aufschubgründe
      • keine Marktliquidität bzw. ausgesetzter Handel
      • Force majeure
      • Währungsrestriktionen
      • Beeinträchtigung der verbleibenden Anleger durch die Rückgabe Erklärenden
    • ggf. auch Ermächtigung durch die Aufsichtsbehörde (AB) zum Rückzahlungsaufschub bei weiteren a.o. Verhältnissen
  • Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen
    • Keine jederzeitige Rückgabe
      • Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres
      • Veräusserungs-Alternative bei börslichem oder ausserbörslichem Handel
    • Ausnahme
      • Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit, unter Bedingungen

Forward Pricing

  • Bewertung zur Berechnung des Nettoinventarwerts, ohne externe Einflussmöglichkeiten

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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