Informationen zu Auslagen / Spesenersatz in der Schweiz:
Als Spesen (auch Auslagen) bezeichnet man vom Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers, d.h. in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Arbeitgebers getätigte Auslagen, die ihm zu ersetzen sind (Spesenersatz, auch Auslagenersatz).
Synonyme:
- Spesen
- Barauslagen
- Unkosten für den Arbeitgeber
Spesenersatz ist kein Lohn! Spesen sind vom Arbeitnehmer für den Arbeitgeber getätigte Auslagen. Berufsspesen bzw. Pauschalspesen dagegen sind in der Regel Lohnbestandteile.