Die Istanbul-Konvention klassifiziert Stalking wie folgt:
- Stalking = Eine spezifische Form von Gewalt, welche von den Vertragsstaaten mit gesetzgeberischen und anderweitigen Massnahmen in den Bereichen Opferschutz und Strafverfolgung verhindert und bekämpft werden soll.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich in Art. 34 der Istanbul-Konvention, Stalking für strafbar zu erklären:
- Laut Europarat soll Stalking juristisch qualifiziert werden
- als vorsätzliches und andauerndes, aus vielen Einzelhandlungen zusammengesetztes Verhaltensmuster, welches beim Opfer Angst auslöst.
- Vgl. Factsheet «Stalking», Council of Europe, o.D.).
In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, um gegen stalkende Personen vorzugehen und Opfer zu schützen:
Literatur
- Factsheet «Stalking», Council of Europe, o.D.
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