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Stalking

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Kantonale gesetzliche Grundlagen

Rechtsgebiet:
Stalking
Stichworte:
Stalking
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In den meisten Kantonen bestehen polizeirechtliche Bestimmungen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, welche die Möglichkeit von Schutzmassnahmen vorsehen, wie

  • Wegweisung
  • Rückkehrverbot
  • Annäherungsverbot
  • Rayonverbot

In verschiedenen Kantonen gelten diese Bestimmungen auch für Fälle von Stalking

  • bei (aufgelösten) Partnerschaften;
  • ausserhalb einer Beziehung

Manche Kantone haben im Rahmen ihrer Polizeigesetze die Handlungsmöglichkeiten der Polizei ausgedehnt in den Bereich

  • der Gewaltprävention
  • des Gewaltschutzes
  • präventiv-polizeilicher Instrumente.

Hilfreich und von Wirkung ist in Stalking-Fällen

  • die Ansprache der Gefährder:
    • 1) zur Normverdeutlichung
      • «Stalking kann strafbar sein und hat Konsequenzen»;
    • 2) um die stalkende Person auf Hilfsangebote aufmerksam zu machen, wie
      • Beratung
      • Lernprogramm
      • Therapie

Literatur

  • Weisser Ring, Hrsg. (2010): Stalking. Wissenschaft, Gesetzgebung und Opferhilfe. Mainzer Schriften zur Situation von Kriminalitätsopfern Bd. 47. Baden-Baden: Nomos, S. 77
  • MANETSCH-IMHOLZ RAHEL, Polizeiliche Schutzmassnahmen bei häuslicher Gewalt, in: Kommentar zum Opferhilferecht, Gomm Peter / Zehntner Dominik (Hrsg.), 4. Auflage, Bern 2020, S. 583 ff. und insbesondere S. 631 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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