Mehrere Kantone haben für Fälle von Gewalt und Bedrohungen ein kantonales Bedrohungsmanagement:
- interdisziplinäre Zusammenarbeit aller relevanten Stellen
- mit koordinierter Fallführung
- zB
- BL
- NE
- SO
- VS
- ZH
- Vgl. Bericht BR 2017.
- zB
Das Bedrohungsmanagement kommt auch in Fällen von Stalking zum Einsatz (vgl. Hoffmann & Streich 2017).
Dabei können die Fachstellen auf Instrumente zurückgreifen, welche speziell zur Risikoeinschätzung bei Stalking entwickelt wurden:
- Stalking Risk Profile (SRP) (Australien)
- Guidelines for Stalking Assessment and Management (SAM) (Kanada).
Sie dienen der Polizei oder den forensisch-psychiatrischen Diensten zur
- systematischen Erfassung;
- besseren Beurteilung von Gewaltrisiken und -wahrscheinlichkeiten;
- zur Planung von geeigneten Interventionen.
Vgl. Egger et al. 2017, S. 62–65.
Bundeserlass
- ZGB 28b Abs. 4
Kantonale Polizei-Erlasse
- Art. 83 Abs. 1 lit. f u. Abs. 3 PolG-BE
- Art. 43 PolG-SG
Literatur
- Bericht BR 2017
- HOFFMANN JENS / STREICH KATRIN, Bedrohungsmanagement in Fällen von Stalking. Ein verhaltensorientierter Ansatz zur Risikoeinschätzung und zur Prävention von psychischer und physischer Gewalt. In: Wolf Ortiz-Müller (Hrsg.): Stalking – das Praxishandbuch. Opferhilfe, Täterintervention, Strafverfolgung. Stuttgart 2017, Kohlhammer, 241–250
- EGGER THERES / JAGGI JOLANDA / GUGGENBÜHL TANJA, Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking: Übersicht zu national und international bestehenden Praxismodellen, Forschungsbericht, Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Bern, 22. März 2017