Bei Cyberstalking ist aufgrund von E-Mails, Text- oder Bildnachrichten via Telefonnetz oder Internet bei gegebenen Voraussetzungen folgende Straftatbestände anwendbar:
- Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung einer Person (StGB 179septies);
- Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (sog. «Hacking-Strafnorm») (StGB 143bis)
- Datenbeschädigung (StGB 144bis)
- Identitätsmissbrauch (StGB 179decies), wenn stalkende Personen zB im Namen des Opfers Waren bestellen oder kompromittierende Äusserungen auf sozialen Medien abgeben.
Literatur
- Bericht BJ 2019
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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