Von Amtes wegen verfolgt werden:
- Nötigung
- schwere Körperverletzung
- schwerere Straftaten gegen die sexuelle Integrität.
Dasselbe gilt bei
- Drohung
- leichter Körperverletzung
- Tätlichkeiten im Rahmen einer Paarbeziehung (bis ein Jahr nach der Trennung oder Scheidung).
Literatur
- Bericht BJ 2019
- Schwarzenegger & Gurt 2019, a.a.O., S.11
Judikatur
- BGE 134 IV 189, Erw. 1.4
Links
- Abgrenzung von Offizialdelikten und Antragsdelikten
- Eröffnung des Strafverfahren von Amtes wegen
- Amtliche Verteidigung (des Täters bzw. Stalkers)
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