Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen wurde die mit ZGB 28c die gesetzliche Grundlage geschaffen für die
- elektronische Überwachung der Annäherungs-, Rayon- oder Kontaktverbote.
Damit gehen folgende Verbesserung mit einher:
- Einfacherer Nachweis von Missachtung der Schutzanordnungen;
- bessere Durchsetzung der Schutzanordnungen;
- Verzicht auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens.
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