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Steuerverfahrensrecht

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Steuerfälligkeit / Steuerbezug

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für Fälligkeit und Steuerbezug gelten bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) die folgenden Prinzipien:

  • Allgemeiner Fälligkeitstermin
    • Direkte Bundessteuer (DBSt)
      • 1. März (DBG 161 Abs. 1, festgesetzt vom Eidg. Finanzdepartement (EFD))
    • Kantonale Steuern
      • Je Kanton verschieden
  • Abweichende Fälligkeitstermine
    • Fälle, in denen die Direkte Bundessteuer (DBSt) sofort fällig wird
      • Verlassen der Schweiz
      • Tod des Steuerpflichtigen
      • Handelsregisteranmeldung zur Liquidation einer Gesellschaft
      • Konkurseröffnung
    • Fälle, in denen die kantonalen Steuern sofort fällig werden
      • Siehe die dortige Steuergesetzgebung
  • Steuererhebungs-Voraussetzungen
    • Direkte Bundessteuer (DBSt)
      • Grundsatz
        • Definitive Veranlagung (DBG 162 Abs. 1)
      • Ausnahme (im Zeitpunkt der Fälligkeit noch nicht vorgenommene Veranlagung)
        • Provisorischer Bezug der DBSt aufgrund
          • der eingereichten Steuererklärung der letzten Veranlagung oder
          • des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages
    • Kantonale Steuern
      • Siehe die dortige Steuergesetzgebung
  • Provisorischer Bezug und Berücksichtigung der definitiven Veranlagung
    • Direkte Bundessteuer (DBSt)
      • Zu hoher provisorischer Bezug
        • Rückerstattung des zu viel bezogenen Steuerbetrages
      • Zu niedriger provisorischer Bezug
        • Nachforderung des zu wenig bezogenen Steuerbetrages
      • Vgl. ferner DBG 162 Abs. 3
    • Kantonale Steuern
      • Siehe die dortige Steuergesetzgebung
  • Bezug der Direkten Bundessteuer (DBSt) durch die Kantone
    • Die direkte Bundessteuer (DBSt) wird durch die Steuerbehörden des jeweils örtlich zuständigen Kantons bezogen, welcher 83 % der bei ihm eingegangenen Summen dem Bund abzuliefern hat, nämlich aus
      • Steuern
      • Zinsen
      • Bussen
    • Vgl. auch DBG 128 und DBG 196.

Weiterführende Literatur

  • MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 321

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