Einleitung
Der Steuerpflichtige, der mit einer Veranlagung der Steuerbehörden nicht einverstanden ist, kann sich mittels eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels dagegen zur Wehr setzen:
- Grundsätzliches
- Rechtsmittel-Übersichten
- Rechtsmittel b. DBSt
- Rechtsmittel b. kantonalen Steuern
- Einspracheverfahren
- Beschwerde an kantonales Steuerrekursgericht
- Beschwerde an Bundesgericht
Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 308 ff.
- REICH MARKUS, Steuerrecht, Zürich 2012, S. 570 ff.
- ZWEIFEL MARTIN / ATHANAS PETER, Kommentar DBG, Art. 132 – Art. 135 DBG (Einsprache; ZWEIFEL MARTIN) und Art. 140 – Art. 146 DBG (Beschwerde; CAVELTI ULRICH)
- ZWEIFEL MARTIN / ATHANAS PETER, Kommentar StHG, Art. 48 StHG (Einsprache, ZWEIFEL MARTIN) und Art. 50 (Rekurs; CAVELTI ULRICH)
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