Sowohl für die Erhebung der Direkten Bundessteuer (dBSt) als auch der kantonalen und kommunalen Steuern wird allen im Steuerregister verzeichneten Personen ein Steuererklärungsformular zugestellt.
Erhält der Steuerpflichtige aus welchem Grunde auch immer, z B Wohnortswechsel, Irrtum der Steuerbehörde) kein Formular,
- so entbindet ihn dies nicht von:
-
- der Steuerpflicht
- der Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung
- so muss er selber tätig werden und
- die betreffenden Formulare bei der zuständigen Steuerbehörde anfordern (DBG 124 Abs. 1 und StHG 42 Abs. 1).
Weitere Detailinformationen
- Formelle Mitwirkungspflicht
- Materielle Mitwirkungspflicht
- Mangelhaft ausgefüllte Steuererklärung
- Einreichungsfrist
Ferner
Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 297 f.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:InsolvenzerklärungEinleitung zur InsolvenzerklärungAutoren:SteuerbelastungEinleitung zur Steuerbelastung in der SchweizAutoren:Steuerstandort SchweizEinleitung zum Steuerstandort SchweizAutoren:SteuerverfahrensrechtEinleitung zum SteuerverfahrensrechtAutoren:DoppelbesteuerungsabkommenEinleitung zu Doppelbesteuerungsabkommen d...Autoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht