Der Steuerpflichtige hat seiner Steuererklärung Unterlagen beizufügen.
In vielen Fällen sind somit keine weiteren Untersuchungen notwendig.
Sowohl für die Direkte Bundessteuer (dBSt) (DBG 125) als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern sind der Steuererklärung folgende Formulare beizulegen:
- Lohnausweise über alle Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Ausweise über Bezüge als Mitglied des Verwaltungsrates oder eines anderen Organs einer juristischen Person
- Verzeichnisse über sämtliche Wertschriften, Forderungen und Schulden
- Jahresrechnung für selbständig Erwerbende und juristische Personen.
Unter den nachgenannten Stichworten werden die Einzelheiten erläutert:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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