Der Steuerpflichtige hat seiner Steuererklärung Unterlagen beizufügen.
In vielen Fällen sind somit keine weiteren Untersuchungen notwendig.
Sowohl für die Direkte Bundessteuer (dBSt) (DBG 125) als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern sind der Steuererklärung folgende Formulare beizulegen:
- Lohnausweise über alle Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Ausweise über Bezüge als Mitglied des Verwaltungsrates oder eines anderen Organs einer juristischen Person
- Verzeichnisse über sämtliche Wertschriften, Forderungen und Schulden
- Jahresrechnung für selbständig Erwerbende und juristische Personen.
Unter den nachgenannten Stichworten werden die Einzelheiten erläutert:
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