Nachträgliche Besicherung einer Altschuld
Denkbar ist auch, dass der Gläubiger seine unbesicherte Forderung (zB Blankokredit) vom Schuldner im Gegenzug zur Stundung besichert erhält;
- Personalsicherheiten
- Realsicherheiten
Risiko einer paulianischen Anfechtung
Der Gläubiger muss dabei bedenken, dass je nach finanziellem Zustand des Schuldners und der zeitlichen Nähe der möglichen Insolvenz zur Besicherung das Risiko einer späteren paulianischen Anfechtung der nachträglichen Besicherung einer Altschuld besteht.
Prüfung des Vorgehens im konkreten Einzelfall
Die Abwägung, ob die Stundungsablehnung oder die risiko-behaftete nachträgliche Sicherung, unter welchen Konditionen, zu wählen ist, bedarf der Prüfung im konkreten Einzelfall.
Der Gläubiger sollte den worst case vermeiden, dass er mit der Durchsetzung seiner Forderung im Glauben auf die Sicherheiten-Deckung zuwartet, die Sicherstellung im Insolvenzfall angefochten wird und er mit einer ungesicherten und ungedeckten Forderung dasteht.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:LastenverzeichnisEinleitung zum LastenverzeichnisAutoren:KonkursaufschubEinleitung zum KonkursaufschubAutoren:Grenzüberschreitendes Insolvenzr...Einleitung zum grenzüberschreitenden Insol...Autoren:VerzugszinsEinleitung zum VerzugszinsAutoren:Teilzahlungen / RatenzahlungenÜberblick Teilzahlungen / RatenzahlungenAutoren:StundungEinleitung zur Stundung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht