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Stundung

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Exkurs: Stundungs-Alternativen

Rechtsgebiet:
Stundung
Stichworte:
Stundung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Wer mit einer Stundung zu tun hat, sollte auch die Alternativen kennen:

Konkursaufschub

Der Richter schiebt die Konkurseröffnung auf, wenn begründete Aussicht auf eine Sanierung besteht.

Nachlassstundung

Die Nachlassstundung ist ein richterlich bewilligtes und befristetes General-Moratorium, welches

  • seitens der Gläubiger
    • mit Ausnahme von SchKG 297 Abs. 2 die Betreibungshandlungen eindämmt
    • mit Ausnahme von pfandgesicherten Forderungen den Zinsenlauf stoppt
  • seitens des Schuldners
    • die Verfügungsfähigkeit über das Vermögen einschränkt und unter die Beobachtung eines Sachwalters stellt
    • eventuelle Vermögensverminderungen und –verschlechterungen verhindert
  • eine Bestandesaufnahme im Hinblick auf die Antragstellung des Sachwalters an den Richter für die Bestätigung oder Nichtbestätigung des Nachlassvertrages ermöglicht
  • Zeit für den Aktiven- und Schuldenruf, für die Gläubigerversammlung sowie für das Zustimmungsverfahren zu dem vom Schuldner vorzuschlagenden Nachlassvertrag gibt.

Der Nachlassstundung folgen in der Regel der Nachlassvertrag, seine Bestätigung und der Vollzug.

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