Einleitung
Wer mit einer Stundung zu tun hat, sollte auch die Alternativen kennen:
Konkursaufschub
Der Richter schiebt die Konkurseröffnung auf, wenn begründete Aussicht auf eine Sanierung besteht.
Weiterführende Informationen
Nachlassstundung
Die Nachlassstundung ist ein richterlich bewilligtes und befristetes General-Moratorium, welches
- seitens der Gläubiger
- mit Ausnahme von SchKG 297 Abs. 2 die Betreibungshandlungen eindämmt
- mit Ausnahme von pfandgesicherten Forderungen den Zinsenlauf stoppt
- seitens des Schuldners
- die Verfügungsfähigkeit über das Vermögen einschränkt und unter die Beobachtung eines Sachwalters stellt
- eventuelle Vermögensverminderungen und –verschlechterungen verhindert
- eine Bestandesaufnahme im Hinblick auf die Antragstellung des Sachwalters an den Richter für die Bestätigung oder Nichtbestätigung des Nachlassvertrages ermöglicht
- Zeit für den Aktiven- und Schuldenruf, für die Gläubigerversammlung sowie für das Zustimmungsverfahren zu dem vom Schuldner vorzuschlagenden Nachlassvertrag gibt.
Der Nachlassstundung folgen in der Regel der Nachlassvertrag, seine Bestätigung und der Vollzug.
Weitere Informationen
- Nachlassverfahren
- Konkursaufschub oder Nachlassstundung
- Nachlassvertrag im Konkurs | nachlassvertrag-im-konkurs.ch
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