Der Schulderlass bzw. Forderungsverzicht stellt ein Vertrag dar. Für ein Zustandekommen des Vertrages bedarf es nicht nur der Willenserklärung des verzichtenden Gläubigers, sondern auch der Genehmigung des Schuldners. Da der Schuldner aus dem Schulderlass Vorteile zieht, wird seine Zustimmung vermutet.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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