Die Hauptzwecke des Trusts sind:
- Nachlassplanung
- Vermögensplanung (inkl. Steuerplanung)
- Vertraulichkeit
Der Trust kann in seinen Heimatrechtsordnungen unter anderem die Funktion folgender Institute des Schweizer Rechts übernehmen:
- Verwaltungstreuhand
- Sicherungsübereignung
- Stiftung
- Familienstiftung
- Verein
- Genossenschaft
- Auflage bei Schenkung oder bei Verfügung von Todes wegen
- Vermächtnis
- Nacherbeneinsetzung oder Nachvermächtnis
- Stockwerkeigentum
- Aktionärsbindungsvertrag
- Vermögensverwaltung oder –liquidation im Rahmen eines Nachlassvertrages im Zwangsvollstreckungsverfahren
- Personalvorsorgeeinrichtungen
- Nachlassverwaltung
- Willensvollstreckung
- Vormundschaft
- Verwaltung der Konkursmasse
Da zumindest früher der Trust auch als Organisationsform für Kartelle herangezogen wurde, wird im Kartellrecht von „Antitrust-Gesetzgebung“ gesprochen. Deshalb ist das Wort „Trust“ für viele Personen negativ besetzt.
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