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Ungültigkeitsklage

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Begründung und Beweislast

Rechtsgebiet:
Ungültigkeitsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Ungültigkeitsklage, Ungültigkeitsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begründung

Der Kläger hat bei der Redaktion der Klageschrift die Behauptungs- und Substantiierungslast zu beachten.

Der Kläger ist beweisbelastet (vgl. ZGB 8).

Beweislasterleichterung

  • In der Lehre wird, wo die allgemeine Lebenserfahrung von konkreten Umständen noch keine Sittenwidrigkeit ergeben, aber aus indizierenden Tatsachen auf Sittenwidrigkeit geschlossen werden kann, eine gewisse Beweislasterleichterung zugelassen.
  • Vgl. dazu das instruktive Bundesgerichtsurteil BGE 94 II 5 ff. = Pra 1968 Nr. 113.

Umkehr der Beweislast

  • bei unsittlicher oder rechtswidriger Auflagen und Bedingungen

Keine strengen Anforderungen an den Beweis

  • bei der Sittenwidrigkeit.

Weiterführende Informationen

» Zivilprozess: Das Beweisrecht

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