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Unternehmenspacht

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Rechte des Pächters

Rechtsgebiet:
Unternehmenspacht
Stichworte:
Unternehmenspacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Pächter hat folgende Rechte:

  • Er darf Änderungen am Unternehmen vornehmen (z.B. Geschäftserweiterung, Wechsel von Lieferanten und Abnehmern, Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern, etc.), sofern sie nicht in den Wesenskern des Unternehmens (Zweck) eingreifen.
  • Der Pächter von nichtlandwirtschaftlichen Wohn- und Geschäftsräumen, kann den Anfangsmietzins und Mietzinserhöhungen anfechten resp. Mietzinsherabsetzungsbegehren stellen.
    » Informationen zur Mietzinsreduktion
    » Informationen zum Anfangsmietzins
  • Er kann vom Verpächter Auskunft über das Rückgabeprotokoll sowie den Pachtzins der vorangehenden Pacht verlangen.
  • Bei Mängel an der Pachtsache stehen ihm diverse Mängelrechte zu (» Mängel an der Pachtsache).
  • Er ist berechtigt, das Pachtverhältnis mittels Kündigung zu beenden (» Beendigung der Pacht).
  • Er ist unter best. Voraussetzungen berechtigt, die Sache unterzuverpachten resp. unterzuvermietenUnterverpachtung).
  • Er ist unter best. Voraussetzungen berechtigt, die Pacht auf einen Dritten zu übertragenÜbertragung der Pacht auf einen Dritten).
  • Er ist unter best. Voraussetzungen berechtigt, das Pachtobjekt vorzeitig zurückzugeben.
  • Hat er einen Wohn- oder Geschäftsraum gepachtet, kann er eine Kündigung des Verpächters bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechtenKündigungsschutz).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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