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Domiziländerung (Adressänderung)

Erstellungsdatum:
09.07.2012
Aktualisiert:
23.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Domiziländerung

  • ist eine einfache Adressänderung
  • kann nur stattfinden innerhalb der Politischen Gemeinde.

Blosse HR-Anmeldung

Es genügt die Abgabe einer Handelsregisteranmeldung mit Angabe der neuen Anschrift. Sofern und soweit das Unternehmen keine „eigenen Büros“ hat, eine Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters.

Legitimation

Die HR-Anmeldung muss durch den Inhaber (Einzelfirma), durch die Gesellschafter (KlG oder KmG) bzw. bei juristischen Personen durch das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan erfolgen (HRegV17).

Rechtsgrundlage

Checkliste: Domiziländerung

Beim Wechsel des Geschäftslokals in eine andere Strasse oder in ein anderes Haus (Hausnummer) bei gleich bleibender Sitzgemeinde ist gemäss HRegV 17 folgendes dem zuständigen Handelsregisteramt einzureichen:

  1. Erklärung der Anmeldenden, wonach das Unternehmen am angegebenen Domizil ein Geschäftsbüro hat
  2. Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters für c/o Adresse, sofern keine „eigenen Büros vorhanden sind (HRegV 117 Abs. 3).

Vorbehalt / Disclaimer

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