Nach dem Sitz der juristischen Person bestimmt sich
- das zuständige Handelsregisteramt
- der Gerichtsstand
- die Garantie, vor dem „Wohnsitzrichter“ beklagt zu werden (BV 30 Abs. 2)
- die Besteuerungshoheit
- innerschweizerisch:
- verfassungsrechtlicher Schutz vor (interkantonaler) Doppelbesteuerung (BV 127 Abs. 3)
- international:
- Massgeblichkeit der entsprechenden staatsvertraglichen Regelungen: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- innerschweizerisch: