Domizilhalter
Als Domizilhalter kommen in Betracht:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen
- Personenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (KlG, KmG)
Nicht Domizilhalter sein kann eine
- einfache Gesellschaft.
Domizilerklärung
Die Domizilerklärung (auch Domizilvertrag) ist die Erklärung des Domizilhalters, dass er der Gesellschaft ein Rechtsdomizil an deren Sitz gewähre.
Diese Domizilerklärung ist einzureichen bei:
- der Gründung
- der Sitzverlegung
- der Adressänderung
- Domzilverlust.