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Unternehmenssitz / Domizil

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Statutarischer Sitz

Erstellungsdatum:
22.06.2012
Aktualisiert:
23.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sitz als zwingender Statuteninhalt

Bei den Körperschaften des Schweizerischen Obligationenrechtes zählt die Nennung des Sitzes zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt der Statuten, nämlich:

Die Bezeichnung des Sitzes erfolgt durch

Recht auf freie Sitzwahl

Es ist zu beachten:

Grundsatz:

  • Freie Sitzwahl

Ausnahme:

  • Rechtsmissbrauchsverbot
    • Schranken aus öffentlichem Recht
    • Akzept des als massgeblich erklärten Sitzes (vgl. auch BGE 106 II 326).

Tatsächlicher Sitz und Ausgestaltung

Der statutarisch gewählte Sitz

  • braucht nicht mit dem örtlichen Zentrum der effektiven Aktivitäten übereinzustimmen (BGE 110 II 80)
  • muss effektiv erreichbar sein
    • mindestens mit einer festen Zustelladresse
    • mittels „Briefkastenadresse“, wo eine natürliche Person die Mitteilungen entgegennimmt (BGE 100 IB 458).

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