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Unternehmenssitz / Domizil

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Domizilkontrolle

Rechtsgebiet:
Unternehmenssitz / Domizil
Stichworte:
Unternehmenssitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bestehen beim zuständigen Handelsregisteramt Anhaltspunkte, dass eine Adresse eine c/o-Adresse ist, ohne dass sie als solche deklariert wurde, können die Handelsregisterbehörden gestützt auf HRegV 117 Belege für die Adresse verlangen, wie

  • zB Bestätigung des Vermieters;
  • zB Grundbuchauszug.

Seit 01.01.2021 können in den Anmeldeformularen des Handelsregisteramtes ausdrücklich eigene Büros oder die c/o-Adresse angemeldet werden.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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