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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Gesellschafterversammlung

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Gesellschafterversammlung ist

  • das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Gesellschafter
  • das oberste Organ der GmbH (vgl. OR 804 Abs. 1)
    • Der Begriff „oberstes Organ“ ist laut Botschaft zur Revision des Obligationenrechts (S. 3204) nicht als hierarchische Überordnung zu verstehen (= sog. Paritätstheorie)
    • Die Gesellschafterversammlung kann über ihre gesetzlich vorgeschriebenen Befugnisse hinaus sich alle Kompetenzen aneignen, wie sie will (= sog. Omnipotenztheorie), sofern sie nicht in die gesetzlich umschriebenen Funktionen anderer Organe (Geschäftsführung, Revisionsstelle) eingreift
  • das Organ, welches für die GmbH festlegt bzw. wählt:
    • Unternehmenszweck (Zweckartikel in den GmbH-Statuten)
    • Eigenkapital (Stammkapital)
    • Organe (Geschäftsführung und Revisionsstelle, soweit notwendig bzw. Verzicht)
    • Aufsicht (Genehmigung Jahresrechnung und Geschäftsbericht)

Die Generalversammlung wird bestimmt durch folgende Aspekte:

» Befugnisse der Gesellschafterversammlung

» Durchführung der Gesellschafterversammlung

» Urabstimmung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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