Die Gesellschafterversammlung ist
- das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Gesellschafter
- das oberste Organ der GmbH (vgl. OR 804 Abs. 1)
- Der Begriff „oberstes Organ“ ist laut Botschaft zur Revision des Obligationenrechts (S. 3204) nicht als hierarchische Überordnung zu verstehen (= sog. Paritätstheorie)
- Die Gesellschafterversammlung kann über ihre gesetzlich vorgeschriebenen Befugnisse hinaus sich alle Kompetenzen aneignen, wie sie will (= sog. Omnipotenztheorie), sofern sie nicht in die gesetzlich umschriebenen Funktionen anderer Organe (Geschäftsführung, Revisionsstelle) eingreift
- das Organ, welches für die GmbH festlegt bzw. wählt:
- Unternehmenszweck (Zweckartikel in den GmbH-Statuten)
- Eigenkapital (Stammkapital)
- Organe (Geschäftsführung und Revisionsstelle, soweit notwendig bzw. Verzicht)
- Aufsicht (Genehmigung Jahresrechnung und Geschäftsbericht)
Die Generalversammlung wird bestimmt durch folgende Aspekte:
» Befugnisse der Gesellschafterversammlung
Gesetzliche Grundlagen der Gesellschafterversammlung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Unentgeltliche RechtspflegeEinleitung zur unentgeltlichen RechtspflegeAutoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:GenossenschaftsrechtEinleitung zum GenossenschaftsrechtAutoren:Genossenschaftswohnung / Mietgen...Einleitung zu Genossenschaftswohnungen / M...Autoren:Kommanditgesellschaft für kollek...Einleitung zur Kommanditgesellschaft für k...Autoren:SICAF: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit fes...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht