LAWINFO

Unternehmenssteuern

QR Code

Übersicht Kapitalgesellschaft / Anteilshaber

Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Stichworte:
Unternehmenssteuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die nachfolgende Tabelle soll die Besteuerungs-Unterschiede zwischen JP / NP bzw. selbständig Erwerbstätigen offenlegen zwischen:

Steuerarten Kapitalgesellschaft / Anteilshaber

Gegenstand Kapitalgesellschaft Anteilshaber
Steuerobjekt Steuerart Steuerobjekt Steuerart
Kapital
(Beschaffung)
Eigenkapital Emissionsabgabe
Kapital
(nach Beschaffung)
Kapital bzw. Aktiven Kapitalsteuer
Kapital
(nach Zurverfügung-stellung)
Investiertes Kapital

NP: Vermögens-
steuer

JP: Kapitalsteuer

Betriebsumsatz Umsatz MWST
Gewinn Gewinn Gewinnsteuer ev. Grundstück-
gewinnsteuer
Gewinnaus-
schüttungen
Dividenden Verrechnungssteuer Dividenden

NP: Einkommens-
steuer

JP: Gewinnsteuer

Sonstiger Ertrag Sonstiger Ertrag aus Beteiligungen

NP: Einkommens-
steuer

JP: Gewinnsteuer

Beteiligungs-
übertragung
Übertrag der Beteiligung ev. Umsatzabgabe
Gewinn aus Beteiligungs-
veräusserung
Beteiligungs-
gewinn

NP/Privat-
vermögen:
Steuerfreier
Kapitalgewinn

NP/Geschäfts-
vermögen: Einkommenssteuer

JP/allgemein:
Gewinnsteuer

JP/Holding: Spez.

EK des Anteilsinhabers

Aktiven
Kapital

NP: Vermögens-
steuer

JP: Kapitalsteuer

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.