Die Umwandlungsziele sind vielfältig:
Umwandlung Personengesellschaft in Kapitalgesellschaft:
- Kontinuität im Todesfall
- Kein Dahinfallen von Mandaten
- Keine Auflösung der Arbeitsverträge, die in Ansehen der Person geschlossen wurden etc.
- Fungibilität
- Verkauf (M&A)
- Nachfolgeregelung » Unternehmensnachfolge
- Vermeidung der Liquidationsbesteuerung
- Einziger Komplementär stirbt oder einer von 2 Kollektivgesellschaftern lebt ab
- Steuerfolgen inzwischen durch die Unternehmenssteuerreform II gemildert (Steueraufschub oder Bewertungsvorteile etc.)
- Steuervorteile für Inhaber, der in steuergünstiger Gemeinde wohnt
- Personengesellschaft
- Steuerausscheidung: 50 % am Sitz und 50 % am Wohnsitz (WS)
- Kapitalgesellschaft
- Lohn: 100 % bei WS steuerpflichtig
- Gewinn: 100 % am Gesellschaftssitz
- Dividendenbesteuerung an WS
» Dividendenbesteuerung
- Personengesellschaft
Umwandlung GmbH in AG:
GmbH mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung:
- Keine Verpfändung von Aktien möglich
- Reduzierte Sicherstellungsmöglichkeiten
Umwandlung AG in GmbH:
Ausländische Steuergesetzgebungen etc.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.