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Verkehrsrecht

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2 Chauffeure

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Merkmale der Doppelbesatzung sind:

  • Es muss weniger tägliche Ruhezeit gemacht werden
  • Die Zeit als Mitfahrer gilt als Bereitschaftszeit
  • Der Mitfahrer muss im Fahrzeug sein, ausgenommen in der ersten Stunde

Strafwesen

Gemäss Chauffeurverordnung werden Verletzungen von Bestimmungen über die Arbeitszeit, Lenkzeit, Pausen und Ruhezeiten mit Busse geahndet.

Der Arbeitgeber, der eine strafbare Handlung veranlasst oder nicht nach seinen Möglichkeiten verhindert, untersteht der gleichen Strafandrohung wie der Führer. Der Richter kann den Führer milder bestrafen oder von einer Bestrafung absehen, wenn die Umstände es rechtfertigen

Administrativ-Verfahren

Neben strafrechtlichen Sanktionen können bei einer Verletzung der Arbeits- und Ruhezeiten zusätzlich u.a. folgende Administrativmassnahmen verhängt werden:

Bei einer leichten Widerhandlung: Verwarnung oder Führerausweisentzug

Bei einer mittelschweren Widerhandlung: Führerausweisentzug

Bei einer schweren Widerhandlung: Führerausweisentzug

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