LAWINFO

Vermieter

QR Code

Miet-Konditionen

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Vermieter verhandelt mit dem künftigen Mieter vor allem die nachfolgenden Gegenleistungs-Positionen:

Mietzins

Wohnungen

  • =   Wohnungsmietzins
  • Mietzinsart
    • Fixer Mietzins
  • Quantitativ
    • Angemessener Mietzins
  • Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Büros / Gewerberäume

  • =   Geschäftsraummietzins
  • Mögliche Mietzinsarten
    • Fixer Mietzins
    • Indexiert Mietzins
      • Voraussetzungen (OR 269b)
        • Mindestvertragsdauer: 5 Jahre +
        • als Index der Landesindex der Konsumentenpreise
    • Gestaffelter Mietzins
      • Voraussetzungen (OR 269c)
        • Mietdauer: mindestens 3 Jahre
        • Mietzins: Erhöhung höchstens 1x pro Jahr
        • Erhöhungsbetrag: Festlegung in Schweizerfranken
    • Kombination von Staffelmiete und Indexmiete (Mindestvertragsdauer: 5 Jahre)
  • Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Allgemeine Detailinformationen unter:

Nebenkosten

Nebenkostenregelung

  • Der Vermieter kann sich die durch den mieterseitigen Gebrauch der Mietsache entstehenden Kosten abgelten lassen
    • Eine Nebenkostenentschädigung kann sich nur auf bestimmten Kosten beziehen und setzt eine Entschädigungsabrede voraus

Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz

  • Dem Vermieter ist zu empfehlen, zu seinem Schutz vor Sachbeschädigungen usw. durch den Mieter von diesem eine Haftpflichtversicherung zu verlangen

Schadenfall

  • Im Schaden- und Anmeldungsweigerungs-Fall des Mieters hat der Vermieter zwar keinen Direktanspruch wie bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, kann aber selber den Schaden beim Versicherer des Mieters anmelden und das Versicherungspfandrecht geltend machen (vgl. VVG 60)

Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Mietkaution

Sicherheitsleistung

  • Eine Sicherheitsleistung für Mietzins, Nebenkosten und Mieterschäden üblich, aber nicht zwingend
  • Pflicht des Vermieters, die Barkaution auf einem Sperrkonto (Mieterkautionskonto) hinterlegen
  • Kontoeröffnung vor Sicherheitsleistung, damit Mieter Kautionsbetrag direkt auf Konto einzahlen kann

Sicherstellungsart

  • Mieterkautionskonto
    • Kollektivkonto (compte-joint) bei Bank oder PostFinance
  • Versicherungsgarantie
    • Garantie an Vermieter auf Prämienbasis
  • Bankgarantie oder Bankbürgschaft
    • Banken verlangen, dass eine Valuta der Garantie oder Bürgschaft bei ihnen vorhanden ist (Guthaben des Mieters oder Kreditbasis)
  • Kautionsversicherung
    • Garantie wird auf Prämienbasis abgegeben (Beitrittsprämie + Jahresprämie)

Quantitativ

  • (maximal) 3 Bruttomonatsmietzinse

Geltendmachung durch den Vermieter

  • Vorgehen
    • Auflösung des Mieterkautionskonto
      • Freigabe bei Zahlung aller Mieten und korrekter Rückgabe der Mietsache durch den Mieter oder
      • Inanspruchnahme ganz oder teilweise, gemäss Anspruchsgrundlage (Mängel (Abgabeprotokoll), nicht bezahlte Mietzinse und / oder Nebenkosten etc.), durch den Vermieter
    • Inanspruchnahme des Garanten oder Bürgen bei Mängel und / oder nicht bezahlten Mieten
  • Fristen
    • 1 Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter die Freigabe ohne Vermieter-Mitwirkung verlangen
  • Zuständigkeit (bei Uneinigkeit über die Auflösung des Mieterkautionskonto)
    • Schlichtungsbehörde

Weitere Sicherheit bei Geschäftsraummieten

Weitere Detailinformationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.