Der Vermieter verhandelt mit dem künftigen Mieter vor allem die nachfolgenden Gegenleistungs-Positionen:
Mietzins
Wohnungen
- = Wohnungsmietzins
- Mietzinsart
- Fixer Mietzins
- Quantitativ
- Angemessener Mietzins
- Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Büros / Gewerberäume
- = Geschäftsraummietzins
- Mögliche Mietzinsarten
- Fixer Mietzins
- Indexiert Mietzins
- Voraussetzungen (OR 269b)
- Mindestvertragsdauer: 5 Jahre +
- als Index der Landesindex der Konsumentenpreise
- Voraussetzungen (OR 269b)
- Gestaffelter Mietzins
- Voraussetzungen (OR 269c)
- Mietdauer: mindestens 3 Jahre
- Mietzins: Erhöhung höchstens 1x pro Jahr
- Erhöhungsbetrag: Festlegung in Schweizerfranken
- Voraussetzungen (OR 269c)
- Kombination von Staffelmiete und Indexmiete (Mindestvertragsdauer: 5 Jahre)
- Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Allgemeine Detailinformationen unter:
Nebenkosten
Nebenkostenregelung
- Der Vermieter kann sich die durch den mieterseitigen Gebrauch der Mietsache entstehenden Kosten abgelten lassen
- Eine Nebenkostenentschädigung kann sich nur auf bestimmten Kosten beziehen und setzt eine Entschädigungsabrede voraus
Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz
- Dem Vermieter ist zu empfehlen, zu seinem Schutz vor Sachbeschädigungen usw. durch den Mieter von diesem eine Haftpflichtversicherung zu verlangen
Schadenfall
- Im Schaden- und Anmeldungsweigerungs-Fall des Mieters hat der Vermieter zwar keinen Direktanspruch wie bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, kann aber selber den Schaden beim Versicherer des Mieters anmelden und das Versicherungspfandrecht geltend machen (vgl. VVG 60)
Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Mietkaution
Sicherheitsleistung
- Eine Sicherheitsleistung für Mietzins, Nebenkosten und Mieterschäden üblich, aber nicht zwingend
- Pflicht des Vermieters, die Barkaution auf einem Sperrkonto (Mieterkautionskonto) hinterlegen
- Kontoeröffnung vor Sicherheitsleistung, damit Mieter Kautionsbetrag direkt auf Konto einzahlen kann
Sicherstellungsart
- Mieterkautionskonto
- Kollektivkonto (compte-joint) bei Bank oder PostFinance
- Versicherungsgarantie
- Garantie an Vermieter auf Prämienbasis
- Bankgarantie oder Bankbürgschaft
- Banken verlangen, dass eine Valuta der Garantie oder Bürgschaft bei ihnen vorhanden ist (Guthaben des Mieters oder Kreditbasis)
- Kautionsversicherung
- Garantie wird auf Prämienbasis abgegeben (Beitrittsprämie + Jahresprämie)
Quantitativ
- (maximal) 3 Bruttomonatsmietzinse
Geltendmachung durch den Vermieter
- Vorgehen
- Auflösung des Mieterkautionskonto
- Freigabe bei Zahlung aller Mieten und korrekter Rückgabe der Mietsache durch den Mieter oder
- Inanspruchnahme ganz oder teilweise, gemäss Anspruchsgrundlage (Mängel (Abgabeprotokoll), nicht bezahlte Mietzinse und / oder Nebenkosten etc.), durch den Vermieter
- Inanspruchnahme des Garanten oder Bürgen bei Mängel und / oder nicht bezahlten Mieten
- Auflösung des Mieterkautionskonto
- Fristen
- 1 Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter die Freigabe ohne Vermieter-Mitwirkung verlangen
- Zuständigkeit (bei Uneinigkeit über die Auflösung des Mieterkautionskonto)
- Schlichtungsbehörde
Weitere Sicherheit bei Geschäftsraummieten
- Vgl. hiezu Vermieter-Retentionsrecht
- Mietzinsinkasso / Ausweisung
- Vermieter Retentionsrecht | retentionsrecht.ch