Der Vermieter ist nicht selten damit konfrontiert, dass der Mieter verspätet, nicht ohne Druck oder gar nicht bezahlen:
Mietzinsinkasso
- Geltendmachung des Mietzinses auf dem Betreibungsweg
- Voraussetzungen
- Mietzins entstanden
- Mietzins fällig
- Mietzins nicht erloschen (keine Bezahlung, keine Verrechnung, kein Verzicht, keine Verjährung usw.)
- Voraussetzungen
- Mietzinsinkassoabläufe
- Schema Mietzinsinkasso | mietzinsinkasso.ch
Betreibung
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibung einer unversicherten Mietzinsforderung
- Pfändung
- Betreibung auf Pfandverwertung
- Betreibung der Retentionsforderung des Geschäftsraumvermieters
- wirtschaftlich betrachtet vorausgesetzt, dass mit einem Erlös aus dem Retentionsgut zu rechnen ist
- Kündigung infolge Zahlungsrückstand des Mieters | mietzinsinkasso.ch
- Pfandverwertung
- Betreibung der Retentionsforderung des Geschäftsraumvermieters
Kündigung infolge Zahlungsrückstand des Mieter
- Grundlage
- Zahlungsfristansetzung
- Dem Mieter Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt werde
- Frist
- Diese Zahlungsfrist hat mindestens zehn Tage, bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage, zu betragen
- Weitere Detailinformationen
Ausweisung
- Ausweisungsbefehl
- Anweisung des zuständigen Gerichts an den Mieter, das Mietobjekt zu räumen
- Vollstreckung mittels staatlichen Zwangs, wenn der Mieter dem Ausweisungsbefehl nicht freiwillig nachkommt
- Ausweisungsvoraussetzungen
- Entstandener Rückgabeanspruch
- Klare Rechtslage
- Unbestrittene oder sofort beweisbare Rechtslage
- Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu ausserordentlichen Kündigungen (BGE 132 III 747)