Der Vermieter hat sich Gedanken zu machen, wie, zu welchen Konditionen und auf welche Dauer er sein Mietobjekt anbieten will:
Vermietungsart
- Miete in ausgebautem Zustand
- Vermieter stellt die Räume dem Mieter im bestehenden und im besichtigten Ausbaustandard, ev. mit vereinbarten Ausbesserungen oder Änderungen, zum Bezug zur Verfügung
- Ausbau
- Rohbaumiete
- Vermieter stellt die Räume dem Mieter im „Rohbau II“ zur Verfügung, damit dieser den vereinbarten Mieterausbau vornehmen kann
- Rohbaumiete / Mieterausbau / Mieterbau
- Rohbaumiete
Abklärung marktüblicher Mietzinse für das Mietobjekt
- Wohnungsmiete
- Vergleich mit eigenen Mietobjekten oder Drittobjekten in der Nähe
- Nutzwert-Bewertung durch einen Immobilienschätzer mit Kenntnissen des örtlichen Immobilien- und Mietmarktes
- Büromiete / Gewerberaummiete
- Vergleich mit eigenen Mietobjekten oder Drittobjekten in der Nähe
- Nutzwert-Bewertung durch einen Immobilienschätzer mit Kenntnissen des örtlichen Immobilien- und Mietmarktes
Mietvertragsdauer
- Wohnungsmiete
- unbefristete Miete
- befristete Miete
- Büromiete / Gewerberaummiete
- unbefristete Miete
- befristete Miete (zB 5 Jahre)
- mit (Verlängerungs-)Option
- ohne Option
Weiterführende Links
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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