Der Vermieter hat sich Gedanken zu machen, wie, zu welchen Konditionen und auf welche Dauer er sein Mietobjekt anbieten will:
Vermietungsart
- Miete in ausgebautem Zustand
- Vermieter stellt die Räume dem Mieter im bestehenden und im besichtigten Ausbaustandard, ev. mit vereinbarten Ausbesserungen oder Änderungen, zum Bezug zur Verfügung
- Ausbau
- Rohbaumiete
- Vermieter stellt die Räume dem Mieter im „Rohbau II“ zur Verfügung, damit dieser den vereinbarten Mieterausbau vornehmen kann
- Rohbaumiete / Mieterausbau / Mieterbau
- Rohbaumiete
Abklärung marktüblicher Mietzinse für das Mietobjekt
- Wohnungsmiete
- Vergleich mit eigenen Mietobjekten oder Drittobjekten in der Nähe
- Nutzwert-Bewertung durch einen Immobilienschätzer mit Kenntnissen des örtlichen Immobilien- und Mietmarktes
- Büromiete / Gewerberaummiete
- Vergleich mit eigenen Mietobjekten oder Drittobjekten in der Nähe
- Nutzwert-Bewertung durch einen Immobilienschätzer mit Kenntnissen des örtlichen Immobilien- und Mietmarktes
Mietvertragsdauer
- Wohnungsmiete
- unbefristete Miete
- befristete Miete
- Büromiete / Gewerberaummiete
- unbefristete Miete
- befristete Miete (zB 5 Jahre)
- mit (Verlängerungs-)Option
- ohne Option
Weiterführende Links
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MieterwechselEinleitung zum MieterwechselAutoren:MietertodEinleitung zum Mietertod / Tod eines MietersAutoren:Nachmieter / vorzeitige RückgabeEinleitung zum Nachmieter / ErsatzmieterAutoren:WohnungsmieteEinleitung: WohnungsmieteAutoren:MietzinsinkassoEinleitung zum MietzinsinkassoAutoren:MietzinsEinleitung zum Mietzins / Mietzinse
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht