Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:
Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
- Zuordnung zum Privat- und / oder Geschäftsvermögen
- Unterhaltskosten
- Abzugsfähige Unterhaltskosten
- Verwaltungs- und Vermietungskosten
- Abzugsfähige Verwaltungskosten
- Pauschalabzug
MWST
- Geschäftsraummiete
- Die Vermietung von Immobilien ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer (MWST) ausgenommen.
- Der mwst-pflichtige Vermieter kann bei Optierung im Mietvertrag über Geschäftsräume bzw. Gewerberäume mit dem ebenfalls mwst-pflichtigen Mieter vereinbaren, dass dieser nebst des Mietzinses noch die MWST zu entrichten hat
- Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.