Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:
Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
- Zuordnung zum Privat- und / oder Geschäftsvermögen
- Unterhaltskosten
- Abzugsfähige Unterhaltskosten
- Verwaltungs- und Vermietungskosten
- Abzugsfähige Verwaltungskosten
- Pauschalabzug
MWST
- Geschäftsraummiete
- Die Vermietung von Immobilien ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer (MWST) ausgenommen.
- Der mwst-pflichtige Vermieter kann bei Optierung im Mietvertrag über Geschäftsräume bzw. Gewerberäume mit dem ebenfalls mwst-pflichtigen Mieter vereinbaren, dass dieser nebst des Mietzinses noch die MWST zu entrichten hat
- Weitere Detailinformationen