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Immobilienbesteuerung

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Verwaltungs- und Vermietungskosten

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verwaltungskosten

Bei den Verwaltungskosten sind

  • abzugsfähig die Kosten der Liegenschaftenverwaltung durch Dritte
  • nicht abzugsfähig die Kosten der Eigenverwaltung, mit Ausnahme der Barauslagen (Bankspesen, Telefon, Porti, externe Kosten des Mietzinsinkasso).

Vermietungskosten

Definition

Bei Mietobjekten stellen die Betriebskosten abzugsfähige Kosten dar (vgl. aber nachfolgend das Thema Kostenverteilung).

Kostenverteilung

Der Mieter ist von Gesetzes wegen nicht zur Bezahlung von Nebenkosten verpflichtet. Die Nebenkostentragung durch den Mieter bedarf daher einer ausdrücklichen Abrede (OR 257a Abs. 2).

Wohn- und Geschäftsräume

Nebenkosten sind die „tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters für Leistungen, …die sich aus dem Gebrauch der Sache ergeben“ (vgl. OR 257b Abs. 1).

Abzugsfähige Vermietungsaufwendungen

Folgende Vermietungsaufwendungen sind abzugsfähig:

  • Allgemeinstrom
  • Gebäudeversicherungsprämien
  • Sachversicherungsprämien
  • Heizungskosten
  • Hauswartung / Treppenhausreinigung
  • Ver- und Entsorgungskosten
    • Frischwasser
    • Abwasser
    • Kehrichtabfuhr (allgemein und nicht individuell [Mietersache]
  • Kanalreinigung
  • Serviceabonnements
    • Lift (Personen- und Warenlifte)
    • Klimaanlage
    • Pumpen
    • Heizungsservice
  • Gartenunterhalt
  • Honorar Liegenschaftenverwaltung
  • Inseratekosten für Mietersuche
    • Erstvermietung kantonal unterschiedlich / umstritten
    • Wiedervermietung eindeutig
  • Gebühren und Abgaben
  • ev. Liegenschaftensteuer

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