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Vermieter

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Veränderung der Mietsache

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Veränderung der Mietsache nach Besitzesantritt ist zu differenzieren:

Mieterausbau

  • Definition
    • Mieter verändert das Mietobjekt baulich
  • Voraussetzungen
    • Will der Mieter das im nicht gehörende Mietobjekt verändern, braucht er die Zustimmung des Vermieters
      • Dabei ist es unerheblich, ob seine Bedürfnisse für eine Änderung ausgewiesen sind oder nicht
  • Weitere Detailinformationen

Mängel an der Mietsache

  • Definition
    • Das Mietobjekt ist für den vorausgesetzten Gebrauch bzw. für die zugesicherten Eigenschaften ursprünglich oder nachträglich nicht oder nur eingeschränkt gebrauchstauglich
  • Voraussetzungen
    • Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine mängelfreie Mietsache zur Verfügung zu stellen und diese so zu unterhalten, dass sie laufend gebrauchsfähig bzw. mängelfrei ist
    • Vorbehalten bleiben anderslautende Abreden bzw. das Vorhandensein einer Rohbaumiete und die Verpflichtung des Mieters zur Leistung des kleinen Unterhalts
  • Unterlassung der Mängelbeseitigung durch den Vermieter
    • Kommt der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nach, kann der Mieter den Mietzins hinterlegen
  • Weitere Detailinformationen

Renovation / Sanierung

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