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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Mängelbeseitigung

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

„Kleine Mängel“, v.a. Reinigungen oder Ausbesserungen für den gewöhnlichen Unterhalt hat der Mieter nach Art. 259 OR auf eigene Kosten zu beseitigen. Als Richtschnur für kleine Mängel gelten Reparaturkosten von unter CHF 100.–.

Kleine Mängel / Kleiner Unterhalt

Welche Reparaturkosten sind Sache des Vermieters, und welche hat der Mieter selber zu übernehmen?

Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » «Kleiner Unterhalt»: Was muss der Mieter bezahlen?

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