„Kleine Mängel“, v.a. Reinigungen oder Ausbesserungen für den gewöhnlichen Unterhalt hat der Mieter nach Art. 259 OR auf eigene Kosten zu beseitigen. Als Richtschnur für kleine Mängel gelten Reparaturkosten von unter CHF 100.–.
Kleine Mängel / Kleiner Unterhalt
Welche Reparaturkosten sind Sache des Vermieters, und welche hat der Mieter selber zu übernehmen?
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law-news.ch » «Kleiner Unterhalt»: Was muss der Mieter bezahlen?
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