Haben sich Vermieter und potentieller Mieter kennengelernt, die Vertragsverhandlungen über die Konditionen, Vertragsbeginn und Vertragsdauer etc. beendet und geeinigt, ist der Mietvertrag – formfrei – zustande gekommen.
Behält sich der Vermieter während der Vertragsverhandlungen ausdrücklich den Abschluss eines formalen schriftlichen Mietvertrages (siehe Mietvertrag) vor, was zu empfehlen ist, so kommt der Mietvertrag mit der Unterzeichnung beider Parteien zustande.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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