Die Geltendmachung einer Gläubigerforderung, mit oder ohne Verrechnung,
Grundlage
Forderungseingabe des Gläubigers
- Forderungsanmeldung
- Grundlage
- Konkursgläubiger erklärt selber die Verrechnung und verlangt nach der betraglichen Kompensation die Kollokation des allfälligen Mehrbetrages
Kollokationsverfahren
- Forderungserwahrung
- Einforderung Beweismittel
Kollokationsverfügung
- Zulassungsentscheid oder
- Abweisungsentscheid
- Konkursverwaltung verrechnet, indem sie nur den allfälligen Mehrbetrag der Konkursforderung kolloziert und die Kollokation des Verrechnungsbetrages unter Berufung auf die Gegenforderung ablehnt
- Vgl. BGE 83 III 71
- Ausnahmen von der massaseitigen Verrechnung im Kollokationsverfahren
- Konkursverwaltung darf Verrechnung der Konkursforderung nur zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, wenn sie im Kollokationsverfahren noch nicht möglich war,
- zB Erwerb der Verrechnungsforderung durch die Konkursmasse von Dritten erst nach dem Kollokationsverfahren (BGE 83 III 71 ff.)
- zB Rückzession der vor Konkurseröffnung sicherheitshalber globalzedierten Forderungen
- Verrechnung Massaforderung / Massaschuld, nach Kollokation, i.d.R. im Verteilungsstadium
- Vgl. hiezu Verrechnung Massaforderung / Massaschuld
- Konkursverwaltung darf Verrechnung der Konkursforderung nur zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, wenn sie im Kollokationsverfahren noch nicht möglich war,
- Konkursverwaltung verrechnet, indem sie nur den allfälligen Mehrbetrag der Konkursforderung kolloziert und die Kollokation des Verrechnungsbetrages unter Berufung auf die Gegenforderung ablehnt
Auflage Kollokationsplan
- Einsicht Plan und Forderungseingaben etc.
- Beginn Fristenlauf
- Beschwerdefrist (10 Tage)
- Kollokationsklagefrist (20 Tage)
Beschwerdemöglichkeit
Anfechtungsgegenstand
- Formale Mängel
Weitere Detailinformationen
Kollokationsklage
Anfechtungsgegenstand
- Materielle Mängel
Kollokationsklage-Arten
- Allgemein
- Kollokationsklage Arten | kollokationsplan.ch
- Eigen-Kollokationsklage
- Dritt-Kollokationsklage
Kollokationsprozess
Eigen-Kollokationsklage
- Prozessverfahren betreffend Zulassung der abgewiesenen Forderung nach Bestand, Rang und Höhe
Dritt-Kollokationsklage
- Prozessverfahren betreffend Bestreitung der von der Konkursverwaltung zugelassenen Forderung eines Mitgläubigers, in Bestand u/o Höhe u/o Rang
Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
Literatur
- PETER WOLFGANG, Basler Kommentar, N 1 ff. zu OR 123
- BLUMENSTEIN ERNST, Handbuch des schweizerischen Schuldbetreibungsrechtes, Bern 1911, S. 645
- JAEGER CARL, Schuldbetreibung und Konkurs, Band II, S. 100 f.
- NOTARIATSINSPEKTORAT DES KANTONS ZÜRICH, Verrechnung im Konkurs, Mitteilung Nr. 30, vom 08.06.1977
- GESELLSCHAFT DER NOTAR-STELLVERTRETER DES KANTONS ZÜRICH, Muster-Kollokationsplan – Inventar und Kollokationsplan mit Lastenverzeichnissen für Grundstücke im Konkurs – Muster und Erläuterungen, Wädenswil 1981
- GESELLSCHAFT DER NOTAR-STELLVERTRETER DES KANTONS ZÜRICH, Muster-Kollokationsplan – Darstellung für den Praktiker, mit Mustervorlagen und Erläuterungen für Inventar, Kollokationsplan mit Lastenverzeichnissen für Grundstücke im Konkurs, Grundstücksteigerung und Freihandverkauf, 3., erweiterte und vollständig überarbeitete Auflage, Zürich 2007
Judikatur
- BGE 83 III 67 f.
- KGer SG, II. ZK, vom 13.10.1958 (BlSchK 24 (1960) 186 f.
Link
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