Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten kämpfen meist auch mit organisatorischen und administrativen Unzulänglichkeiten. Nur in den wenigsten Insolvenzen sind daher die Bücher so aussagekräftig, dass sie alle Schulden verlässlich wiedergeben.
Der Gesetzgeber sieht daher – Ausnahmen abgesehen – vor, dass unabhängig vom Passivenstand die Gläubiger ihre Forderungen im Konkursverfahren oder Nachlassverfahren anzumelden haben.
Die Forderungsanmeldung ist der Kollokationsantrag im Konkurs- oder Nachlassverfahren und bezweckt die Geltendmachung eines Anspruches durch einen Gläubiger im betreffenden Zwangsvollstreckungsverfahren.
Die Forderungseingabe ist das formale Mittel zur Forderungsanmeldung.
Geltendmachung von Ansprüchen im Konkurs* | |
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Forderungen |
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Forderungsanmeldung
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Zulassung oder Abweisung |
Rechtsmittel (materiell) |
Rechtsbehelf (formell) |
Eigentum |
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Anmeldung
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Zulassung oder Abweisung
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Rechtsmittel (materiell)
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Rechtsbehelf (formell) |
* Verlinkungen zu weiteren Informationen folgen, sobald diese online publiziert sind.
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