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Vertretungsrecht / Vollmachten

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Prozessuales / Beweislast

Rechtsgebiet:
Vertretungsrecht / Vollmachten
Stichworte:
Vertretungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es können die drei an einer Vertretung beteiligten Personen als Kläger auftreten, wobei Beweisthema und Beweislast verschieden sind:

Klage des Dritten

  • Klage des Dritten gegen den Vertretenen
    • Behauptung der vertretungsweisen Vornahme des Vertrages
      • Bei Bestreitung der Stellvertretung
        • Behauptung und Nachweis der Vollmacht
  • Klage des Dritten gegen den Vertreter
    • Behauptung des Eigengeschäfts durch den Beklagten
      • Bei Bestreitung der Passivlegitimation hat der Beklagte zu beweisen, dass er für den Dritten klar erkennbar den von ihm geschlossenen Vertrag nicht für sich, sondern für einen Vertretenen kontrahiert hat
      • Der beklagte «Vertreter» hat im Falle des nachgewiesenen Offenlegens des Vertretungsverhältnisses (d.h. Handeln in fremden Namen) die fehlende Passivlegitimation einwenden

Klage des Vertretenen

  • Behauptung und Nachweis des Vertreterhandelns in seinem Namen
    • impliziert das Bestehen einer Vollmacht oder ggf. einer nachträglichen Genehmigung

Klage des Vertreters

  • Bestreitung der Aktivlegitimation durch den Beklagten erfordert Behauptung und Nachweis, dass
    • der Kläger das Rechtsgeschäft für einen Dritten vorgenommen habe
    • der Vertretene ihm hierfür Vollmacht erteilt habe bzw. der Vertretene das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt habe
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