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Vertretungsrecht / Vollmachten

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Definitionen

Rechtsgebiet:
Vertretungsrecht / Vollmachten
Stichworte:
Definition, Todesvollmachten, Vertretungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Einleitende Bemerkung
    • Bei Vollmachten, die sich auf das Ableben des Vollmachtgebers beziehen, wird unterschieden in:
      • Transmortale Vollmacht
      • Postmortale Vollmacht
  • Transmortale Vollmacht (auch: Vollmacht über den Tod hinaus)
    • Zu Lebzeiten des Vollmachtgebers wirkende Vollmacht, die ihre Wirkung, aufgrund entsprechender Anordnung des Vollmachtgebers, auch bei dessen Ableben weiterbehält; die transmortale Vollmacht gilt in der Regel als «Rechtsgeschäft unter Lebenden» und kann deshalb formfrei errichtet werden.
  • Postmortale Vollmacht (auch: Vollmacht für den Todesfall)
    • Die sog. «postmortale Vollmacht» entfaltet ihre Wirkung erst im Todesfall.

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