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Vertretungsrecht / Vollmachten

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Vollmachtlose Stellvertreter

Rechtsgebiet:
Vertretungsrecht / Vollmachten
Stichworte:
Vertretungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der vollmachtlose Stellvertreter (auch: falsus procurator) kann bewusst – weil er annimmt, dass sein handeln durch den Vertretenen nachträglich genehmigt wird – oder unbewusst – als Geschäftsführer ohne Auftrag – handeln.

Es liegt am vollmachtlosen Stellvertreter, den Zustand eines schwebenden Rechtsgeschäfts so bald als möglich zu beheben.

» Weiterführende Informationen zum vollmachtlosen Stellvertreter

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