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Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

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Entstehungsgrund

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Kaufsrecht kann begründet werden:

1. Von Gesetzes wegen

  • gesetzliches Kaufrecht der Verwandten [BGBB 25]

2. Aus Rechtsgeschäft unter Lebenden

  • Kaufrechtsvertrag
  • Kaufrechtsklausel zB in Aktionärbindungsvertrag

3. Infolge Rechtsgeschäfts von Todes wegen

  • Kaufrechtseinräumung
    • letztwillige Verfügung (Testament) [vgl. ZGB 481 Abs. 1]
    • Erbvertrag [vgl. ZGB 481 Abs. 1, ZGB 494 ff.]
    • Schenkung von Todes wegen [vgl. OR 245 Abs. 2]
  • Ausübung nach dem Tod des Kaufrechtsverpflichteten?

Bedingtes Kaufsrecht

Ist die Ausübung des Kaufsrechts auf das Ableben des Kaufrechtsbelasteten gestellt, stellt sich die Frage, ob es sich um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden oder eine Verfügung von Todes wegen handelt. Gemäss herrschender Rechtsprechung sind alle Umstände des individuell konkreten Einzelfalls zu würdigen [vgl. BGE 99 II 268, ZR 1985 Nr. 48].

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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