LAWNEWS

Arbeitsrecht

QR Code

Home-Office-Arbeit: Keine Vermischung von Arbeits- und Privatsphäre

Datum:
12.09.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitssphäre, autonom arbeiten, Home Office-Arbeitsvertrag, Privatsphäre
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Home Office Day Schweiz

Die Informations- und Kommunikationstechnologien machen es heute möglich, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr ausschliesslich am Arbeitsplatz im Betrieb, sondern von unterwegs oder auch von zu Hause aus erledigen kann.

Der Arbeitnehmer profitiert bei einer Home Office-Tätigkeit von einer grösseren zeitlichen und räumlichen Freiheit, vom Entfallen von Arbeitswegkosten sowie von der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Arbeitgeber profitiert von den reduzierten Raumkosten, von der gesteigerten Produktivität und Arbeitszufriedenheit des Arbeitnehmers sowie von der Leistungssteigerung.

Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Home Office Arbeit ergeben sich aus folgenden Erlassen:

  • Arbeitsvertrag / arbeitsrechtliche Regeln im Allgemeinen
    • Arbeitsvertragsrecht (OR 319 ff.)
    • Heimarbeitsvertrag (OR 351 ff.)
    • Arbeitsgesetz (ArG)
  • Geheimhaltungspflicht (OR 321a Abs. 4 + DSG)
  • Arbeitszeit und Überstunden (OR 321c, ArG 9 ff. + 46
  • Weisungsrecht und Kontrollrechte des Arbeitgebers (OR 321d)
  • Arbeitnehmerhaftung (OR 321e)
  • Arbeitsmittel und Vergütungen (OR 327)

Merkmale des Arbeitsvertrages

Das Bestehen eines Home Office-Arbeitsvertrages setzt folgendes voraus:

  • Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung (und nicht zur Herbeiführung eines Erfolgs)
  • Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltung der geleisteten Arbeit
  • ein auf Dauer ausgerichtetes Rechtsverhältnis
  • die Verrichtung der Arbeit in einer fremden Arbeitsorganisation und damit in einem Unterordnungsverhältnis (sog. Subordinationsverhältnis)
  • Arbeitsplatz beim Arbeitnehmer zu Hause (anstatt im Betrieb des Arbeitgebers)

Diese Elemente können gegenüber dem Arbeitsvertrag, der den Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers zum Gegenstand hat, mehr oder weniger ausgeprägt sein. Gelegentlich stellt sich sogar die Frage, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Folgende Aspekte helfen zu beurteilen, ob ein Arbeitsverhältnis oder ein Auftrag (Auftrag) vorliegt:

  • Subordinationsverhältnis
    • Die persönliche, organisatorische und wirtschaftliche Unterordnung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber beurteilt sich nach inwieweit Weisungen zu Art, Umfang und Organisation der Arbeit, zum Zeitrahmen der Arbeit und zu den Arbeitsmitteln erteilt werden; die Merkmale der Subordination müssen nicht in jedem Fall gleich ausgeprägt sein und hängen von der hierarchischen bzw. fachlichen Funktion des Mitarbeiters ab; dies macht die Beurteilung schwierig und erfordert eine Gesamtbeurteilung des individuell konkreten Einzelfalls
  • Weisungsrecht und Weisungsgebundenheit
    • Massgeblich ist hier, ob und wenn ja, welche Weisungen erteilt werden dürfen bzw. zu beachten sind und wie unmittelbar und häufig die Arbeiten überprüft werden; häufige, abgetiefte und intensive Instruktionen und Überwachungen der Arbeitsausführung sprechen für ein Arbeitsverhältnis (im Gegensatz zum auftragsrechtlichen Weisungsrecht von OR 397)
  • Einordnung in die Arbeitsorganisation
    • Wer seine Arbeitsleistung weitgehend selbständig organisieren und verwerten kann, gilt nicht als Arbeitnehmer (Freier Mitarbeiter).
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit
    • Hierfür spricht der Umstand, dass der Betreffende nur für die Unternehmung arbeitet und nicht für ein Drittunternehmen tätig sein darf.

Home Office-Arten

Die Einordnung der Home Office-Tätigkeit ist stets von den konkreten Verhältnissen abhängig:

  • Ausschliessliche Home Office-Tätigkeit
  • Alternierende Home Office-Tätigkeit, in Betrieb und zu Hause
    • Alternierendes Home Office und Heimarbeit
  • Dreifach gesplittete Tätigkeit, in Betrieb, zu Hause (Home Office) und unterwegs

Arbeitsort als Vertragselement

Die Einführung des Home Offices als Arbeitsort erfordert eine Vertragsänderung und ohne Zustimmung des Arbeitnehmers – bei Vorliegen von sachlichen Gründen – eine sog. Änderungskündigung (vgl. Änderungsankündigung). Demgegenüber hat der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, das Home Office gegen den Willen des Arbeitgebers als Arbeitsplatz durchzusetzen.

Home Office-Kosten

Die Kostentragung ist nur dann gesetzlich geregelt, wenn die Regeln für den Heimarbeitsvertrag (Pflichten des Arbeitgebers) anwendbar sind. In andern Fällen sind die Kosten im Arbeitsvertrag zu regeln oder durch richterliche Vertragsergänzung zu klären. Zu unterscheiden sind:

  • Arbeitsgeräte
  • Raummiete / Nebenkosten
  • Energiekosten
  • Versicherung
  • Büro- und Verbrauchsmaterial

Schadenersatz bei Diebstahl

Der Arbeitnehmer haftet auch für leichtes Verschulden. Hat er indessen die üblichen Vorsichtsmassnahmen getroffen und eingehalten, trifft ihn im Falle eines Equipment-Diebstahls keine Schadenersatzpflicht.

Ziel: Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bei der Einführung von Home Office-Arbeit sollte durch eine Eignungsabklärung und eine gute Vorbereitung darauf geachtet werden, dass die Rahmenbedingungen sowohl für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer stimmen (vgl. auch die nachfolgende Box „Verhaltensregeln für die Arbeit zu Hause“).

Fazit

Damit die Home Office Arbeit zum Erfolg wird, muss sie gut vorbereitet sein und müssen Arbeitsvertrag und/oder Reglemente angepasst oder neu erstellt werden. Eine nachhaltige Umsetzung dieses Arbeitsmodells erfordert also, dass die Rahmenbedingungen im Unternehmen (und nicht nur zu Hause) geschaffen werden.

Verhaltensregeln für die Arbeit zu Hause

Die Home Office-Arbeit hat nicht nur Vorteile wie die Zeit- und Kostenersparnis des Arbeitswegs oder der Flexibilitätsgewinn für Beruf und Familie, sondern auch Nachteile wie die Leiden aus einem unorganisierten Tagesablauf, längere Präsenzzeiten, fehlende soziale Einbindung in den Betrieb usw. – Die Home Office-Arbeit erfordert

  1. Organisatorische Vorbereitungen
    1. Eignung der Arbeiten für eine Home Office-Tätigkeit
      1. Tage und / oder Arbeitssituationen, anlässlich derer zu Hause zu arbeiten ist
      2. Arbeitssituationen, anlässlich derer „off office“ (weder im Büro noch zu Hause) gearbeitet wird
    2. Arbeitsplatzeinrichtung / technische Voraussetzungen
      1. fixer Arbeitsplatz in separatem Zimmer (und nicht im Wohnbereich)
        1. Arbeitstisch
        2. Rückenschonender Bürostuhl
      2. IT-Equipment
        1. Computer mit gutem Bildschirm
        2. Drucker
        3. WLAN-Router
        4. Internetverbindung
        5. Telefonapparat
      3. Datenschutz / Datensicherung
      4.  Arbeitnehmerfürsorge
        1. Beachtung des arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen
        2. Ergonomische Aspekte
        3. Soziale Einbindung in den Betrieb
        4. Versicherungsschutz
      5.  Kosten
        1. Bereitstellungsabhängigkeit
          1. Arbeitgeberequipment oder Bring your own device (BYOD)
        2. Kostenbeteiligung des Arbeitgebers mit einem Pauschalbetrag an
          1. Raummiete
          2. Mietnebenkosten
          3. Elektrisch
          4. Internetgebühren
          5. Büromaterial
          6. Verbrauchsmaterial
          7. uam
    3. Kommunikation
      1. Erreichbarkeit
      2. Antwortzeiten
      3. Reporting / Arbeitszeit-Dokumentierung
      4.  Betriebseinbindung
        1. Teilnahme an Teamsitzungen
        2. Sonstige Einbindung in betriebliche Massnahmen
  2. Individuelle Regelung im Arbeitsvertrag
    1. Regelung der Heimarbeit in Arbeitsvertrag (unter dem Stichwort „Arbeitsort“ oder in einem Reglement, welches integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages bildet
    2. Generelle Home Office Tätigkeit oder Home Office als Zweitarbeitsplatz
      1. Anzahl Einsatztage im Home Office
      2. Home Office-Arbeitszeit (und Überzeit bzw. Überstunden)
    3. Arbeitsmittel
    4. Geheimhaltungspflicht
    5. Weitere Weisungsrechte
  3. Verhalten im „Heimbüro“
    1. Kleidung anziehen (kein „Schlabber“-Outfit)
    2. Geregelter Tagesablauf
      1. Wenn möglich fixer Arbeitsbeginn
      2. Fixe Feierabendzeit
      3. Überstunden als Ausnahme
      4. Erstellung einer To do-Liste am Vorabend
      5. Effektive Abarbeitung der To do-Liste am folgenden Tag
    3. Ablenkung vermeiden
      1. Trennung von geschäftlichen und privaten e-mails
      2. Nutzung des separaten Arbeitsraums
      3. Abstellen aller Ablenkungsursachen (Klingel, Smartphone-Nachrichteneingang-Töne und –Blinken etc.)
      4. Keine gleichzeitige Kinderbetreuung
    4. Pausen machen
      1. Währende der Arbeit / Raumlüftung
      2. Mittagspause
        1. Gelegentlich externe Mahlzeiten
        2. Kurzer Spaziergang
      3. Abschalten am Feierabend
        1. Computer ausschalten
        2. Keine e-mails mehr lesen
      4. Sichtbar bleiben beim Arbeitgeber
        1. Kommunikation
          1. Jour fix (regular meetings)
          2. Telefonkontakte mit Chef
          3. Sachstandsberichte nicht vergessen (Homebase-Berichte)
          4. Sich nach neuen Aufträgen oder Entwicklungen erkundigen
          5. Berücksichtigen, dass Home Office-Mitarbeiter bei Beförderungen möglicherweise vergessen werden
        2. Zentralenbesuche
          1. Teilnahme an den Meetings in der Zentrale
          2. Feste Termine mit Vorgesetztem und Kollegen vereinbaren
          3. Mit Kollegen zu Mittagessen abmachen

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.