Was ändert sich mit 2019? – Ein kurzer Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Mehrwertsteuer (MWST)
- Statt der bisherigen Verzollung haben neu Online-Händler aus dem Ausland mit einem Umsatz von mehr CHF 100’000 auf ihre in die Schweiz eingeführten Produkte Mehrwertsteuer (MWST) zu bezahlen. Für Schweizer Unternehmen entfällt damit ein Wettbewerbsnachteil, die Einfuhr wird vereinfacht und der Bund darf mit Mehreinnahmen von CHF 20 Mio. rechnen
- Weitere MWST-Änderungen traten am 01.01.2019 in Kraft:
Sozialversicherung
- AHV/IV-Renten
- Neue AHV/IV-Renten ab 01.01.2019: CHF 1‘185/Mt.
- BVG-Koordinationsabzug
- Der Koordinationsabzug, d.h. der nicht versicherte Teil des Lohns, wird auf CHF 24’885 angehoben und das Recht, bei einer Pensionskasse versichert zu werden, ist erst ab einem Jahreslohn von über CHF 21’330 möglich
- BVG-Mindestzinssatz
- Der Mindestzinssatz bei der beruflichen Vorsorge (BVG) bleibt 2019 unverändert
bei 1 %
- Der Mindestzinssatz bei der beruflichen Vorsorge (BVG) bleibt 2019 unverändert
- Säule 3a
- In der Säule 3a sind für die steuerfreie Vorsorgeanlage möglich
- mit zweiter Säule neu bis CHF 6‘826
- ohne zweite Säule, zB infolge selbständiger Erwerbstätigkeit, neu bis CHF 34’128
- In der Säule 3a sind für die steuerfreie Vorsorgeanlage möglich
- Die Einzelheiten
Wehrpflichtersatz
- Rekrutenschule
- Wer die Rekrutenschule (RS) verschiebt, hat die Wehrpflichtersatzabgabe erst zu leisten, wenn er sie beendet hat
- Dauer der Ersatzpflicht und Umfang
- Die Dauer der Ersatzpflicht wird flexibler und besteht neu vom 19. bis und mit 37. Altersjahr (bisher: 20. bis 30. Altersjahr)
- Erhoben werden maximal elf Ersatzabgaben
- Neu eingeführt wird für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllten, eine Abschluss-Ersatzabgabe
Radio / TV
- Das Inkasso der geräteunabhängigen Empfangsabgabe (Haushaltangabe und neu auch Unternehmensabgabe) wird nicht mehr von der Billag, sondern von der Serafe AG einkassiert
- Die Einzelheiten
Medikamente
- Der Bundesrat hat die Rezeptpflicht gelockert und damit die Abgabe von Medikamenten vereinfacht
- Bei Apotheken können zB gewisse Antihistaminika gegen Heuschnupfen rezeptfrei bezogen werden
Pflegeheimaufenthalt-Finanzierung
- Pflegebedürftige Senioren konnten bisher oft nicht kostengedeckt in das Pflegeheim eines andern Kantons ziehen
- Neu muss der Herkunftskanton für die Pflegekosten aufkommen, welche die Person nicht bezahlen kann – also der Kanton, in dem die Person vor dem Heimeintritt ihren Wohnsitz hatte
- Vergleiche auch:
Opferhilfe
- Es gelten neue Höchstbeträge (Genugtuung für Opfer: CHF 70’000; Genugtuung für Angehörige: CHF 35’000 und Entschädigung: CHF 120’000)
- Für Straftaten im Ausland werden aber keine Entschädigungen mehr ausgerichtet
- Gesuche um Genugtuung und Entschädigung sind neu innert 5 Jahren zu stellen (bisher innert 2 Jahren)
AKW-Unfall
- Für den Fall eines AKW-Unfalls gelten neue Regeln zum Notfallschutz
- Die Einzelheiten
Senioren-Fahrtauglichkeits-Check
- Neue Alterslimite für die Fahrtüchtigkeitskontrolle beim Arzt ab 75. Altersjahren (vorher ab 70. Altersjahr)
- Neu gibt es einen sog. „Führerausweis light“ für beschränkte Fahrfähigkeit
Beistandschaft
- Neu kann eine natürliche Person nicht mehr gegen ihren Willen zum Beistand ernannt werden
- Die Änderung ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und daher ZGB 400 Abs. 2 aufgehoben worden
KESB
- Die Meldepflicht wird auf Personen ausgedehnt, die beruflich regelmässig mit Kindern zu tun haben
- Der bisherige Amtszwang zur Annahme eines Beistandschafts-Mandats entfällt
Sexualstrafrecht
- Neu besteht für pädophile Sexualstraftäter ein lebenslängliches Verbot, mit Kindern tätig sein zu dürfen
- Die Einzelheiten
Arbeitsrecht und ausländische Arbeitskräfte
- Der Bundesrat legte die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleister aus der EU/EFTA neu fest und setzte auf 01.01.2019 die VZAE-Teilrevision in Kraft
- Die Einzelheiten
Finanzmarktrecht
- Der Bundesrat hat die Artenvielfalt an Fintech-Bewilligungen erweitert und diese per 01.01.2019 bzw. 01.04.2019 in Kraft gesetzt
- Die Einzelheiten
Geldspiel
- Spielbanken
- Neu sind von Spielbanken organisierte Online-Spiele wie Roulett, Black Jack und Poker erlaubt
- Ausserhalb Spielbanken
- Kleine Pokerturniere sind mit Bewilligung erlaubt
- Sportwetten
- Bei den Sportwetten darf live gewettet werden, wenn das Sportanlass bereits begonnen hat
- Buchwetten
- Buchwetten gelten als zulässig, wenn ein Buchmacher feste Quoten anbietet
- Strafsanktion
- Wer eine Sportwette manipuliert, kann mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden
- Die Einzelheiten
Steuern und Lotteriegewinne
- Die Steuerfreigrenze für Lotteriegewinne wurde erhöht
- Die Einzelheiten
Steuern und Immobilienmakler
- Für die Besteuerung der Immobilienmaklerprovisionen gilt ab 01.01.2019 nicht mehr der Liegenschaftenort, sondern der Maklersitz als Steuerort
- Die Einzelheiten
Betreibung
- Neu wurde der Schutz vor ungerechtfertigter Betreibung eingeführt
- Wer ungerechtfertigt betrieben wurde, muss zur Zwangsvollstreckungsabwehr Rechtsvorschlag erheben und kann neu 3 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls verlangen, dass die ungerechtfertigte Betreibung nicht mehr im Betreibungsregisterauszug erwähnt wird
- Nach Vorliegen dieses Begehrens ist der Gläubiger am Zug: Er kann innert 20 Tagen nachweisen, dass er die Betreibung fortgesetzt hat, und zwar mittels
- Wenn der Gläubiger diesen Nachweis nicht erbringt, darf die Betreibung auf eingangs erwähntes Schuldnerbegehren nicht mehr im Betreibungsregisterauszug des Betreibungsschuldners erwähnt werden
- Die Einzelheiten
Internationales Konkursrecht
- Im Zuge der IPRG-Revision wird die Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge in der Schweiz vereinfacht:
- Verzicht auf den Gegenrechtsnachweis
- Anerkennung von Konkursverfahren in Staatsgebieten, in denen der Schuldner seinen Interessen-Mittelpunkt hat
- Durchführung des Hilfskonkursverfahrens nur noch, wenn es in der Schweiz schutzbedürftige Gläubiger gibt
- Die Einzelheiten
Grundbuch
- Die rechtliche Grundlage für das digitale Grundbuch (ZGB 949d) wird in Kraft gesetzt
- Die Einzelheiten
Fazit
Selbstverständlich gibt es noch unzählige weitere Erlasse, die von Bund, Kantonen und Gemeinden auf den 01.01.2019 in Kraft gesetzt wurden. Es würde den Rahmen der Übersichtlichkeit sprengen, noch weitere Inkraftsetzungen auszuweisen. Wer aktuell informiert bleiben will, hat daher Gesetzes- und Verordnungsänderung seiner Berufs-, Fach- oder Interessengebiete vorsichtshalber regelmässig zu „googeln“.
Quelle
LawMedia-Redaktion