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Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren
Stichworte:
Rechtsöffnung, Rechtsöffnungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Betreibung

Der Gläubiger kann mit einem Betreibungsbegehren das Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner einleiten.

Rechtsvorschlag

Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner die Forderung und bringt das Vollstreckungsverfahren zum Stillstand.

» Informationen zum Rechtsvorschlag

Rechtsöffnung

Grundsätzlich

Zur Beseitigung des Rechtsvorschlages des Schuldners kann der Gläubiger die Rechtsöffnung beim Gericht verlangen.

Provisorische Rechtsöffnung

Stützt der Gläubiger seine Forderung auf eine unterschriftliche Schuldanerkennung, kommt die Variante provisorische Rechtsöffnung zum Zug.

» Provisorische Rechtsöffnung

Definitive Rechtsöffnung

Kann der Gläubiger seine Forderung u.a. auf ein vollstreckbares Gerichtsurteil stützen, wird die Rechtsöffnung als definitive Rechtsöffnung durchgeführt.

» Definitive Rechtsöffnung

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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