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Coronavirus (COVID-19): Bewilligungspflicht bei Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung

Datum:
26.03.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Bewilligungspflicht, Coronavirus, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Am 25.03.2020 hat der Bundesrat beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Die entsprechende Änderung der COVID-19-Verordnung 2 trat am 26.03.2020 um 00.00 Uhr in Kraft.

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht bestünden für die Ausfuhren in den EU- und EFTA-Raum.

Mehr: Coronavirus: Bewilligungspflicht für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung 

Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung 2)

(Ausfuhrkontrolle für Schutzausrüstung)

Änderung vom 25. März 2020:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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