Am 25.03.2020 hat der Bundesrat beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Die entsprechende Änderung der COVID-19-Verordnung 2 trat am 26.03.2020 um 00.00 Uhr in Kraft.
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht bestünden für die Ausfuhren in den EU- und EFTA-Raum.
Mehr: Coronavirus: Bewilligungspflicht für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung
Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung 2)
(Ausfuhrkontrolle für Schutzausrüstung)
Änderung vom 25. März 2020:
Weiterführende Informationen:
- Weisung Einreisestopp
- Ausdehnung Grenzkontrollen und keine Ausstellung mehr von Visa
- Steuererleichterungen
- Verlängerung der Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren
- Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
- Notstand-Ausrufung und Mobilisierung der Armee
- Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr
- COVID-19-Verordnung 1
- Bundesamt für Gesundheit
- Home Office Tätigkeit
- Gesundheitsschutz
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Höhere Gewalt (Force majeure)
- Reisewarnungen
- Bundesratsempfehlung, von Reisen ins Ausland abzusehen (aber: Keine Reisewarnung!)
- Vertragliche Leistungsstörungen
- Überbrückungskredit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam