Der Bundesrat (BR) hat am 27.01.2021 das aktuelle Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 diskutiert.
Er erachtet den eingeschlagenen Weg als zweckmässig und hat angesichts der Entwicklungen folgendes entschieden:
- Budget
- Aufstockung der Härtefallhilfe um weitere CHF 2,5 Mrd.
- Gesetzgebung
- Parlaments-Vorlage zur notwendigen Gesetzesanpassung in der Frühjahrs-Session 2021
- Neue COVID-19-Kredite?
- Vorbereitung der Neuauflage der Covid-Solidarbürgschaften, damit sie bei einer Verschlechterung des Kreditmarktes rasch aktiviert werden könnten
- Kostenübernahme der KAE-Arbeitslosenentschädigungen 2021 durch den Bund
- Der Bund wird auch 2021 die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen
- Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für arbeitslose Personen.
Der BR wird die Botschaft für die nötigen Gesetzesänderungen zur Aufstockung der Härtefallprogramme und für die Massnahmen im Bereich der ALE/ALV am 03.02.2021 verabschieden, um diese dem Parlament zur Beratung in der Frühlingssession 2021 unterbreiten zu können.
Weiterführende Informationen
- Härtefall-Programm
- Coronavirus: Bund baut Unterstützung über Härtefallprogramm aus
- Coronavirus (COVID-19): BR passt Härtefall-Verordnung + Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall für Selbständigerwerbende an
- Coronavirus (COVID-19): BR will Unterstützung von Unternehmen erweitern + Härtefallprogramm aufstocken
- COVID-19-Härtefallhilfe für Unternehmen: Ein Überblick
- Coronavirus (COVID-19): Kantonsrat ZH einstimmig für Ergänzung des Bundes-Härtefallprogramms
- Coronavirus (COVID-19): BR verabschiedet Verordnung zu Corona-Härtefallhilfe
- Coronavirus: BR erteilt Prüfaufträge für Härtefälle
- Drohende Unternehmens-Überschuldung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam