Das Coronavirus (COVID-19) hat im Frühjahr 2020 unversehens eine Krise verursacht, die alle Menschen, alle Unternehmen, alle Branchen, alle Staaten und alle Volkswirtschaften erfasste.
Der Bundesrat (BR) lancierte den sog. „COVID-19-Kredit“ zur Unterstützung von besonders betroffenen, wirtschaftlich gesunden Unternehmen und die Bereitstellung von Mitteln zur Liquiditätssicherung.
Die Eckpunkte der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung (Covid-19-SBüV), die Grundlage für sog. „COVID-19-Kredite“ bildete, wurden an der Medienkonferenz des BR vom 25.03.2020 kommuniziert.
Die LawMedia AG berichtete:
Das Programm ist inzwischen ausgelaufen. Pendent sind noch die Bewirtschaftung der ausstehenden Kredite und die Missbrauchsbekämpfung:
Das COVID-19-Kreditprogramm wurde im Verlaufe der Zeit an die konkrete Entwicklung von Pandemie und Wirtschaftslage angepasst. Statt einer Wiedergabe an dieser Stelle wird verwiesen auf:
LAWNEWS-Informationen zu den COVID-19-Kredite
Agenda COVID-19-Kredite
Die nachfolgend erwähnten Agenda-Elemente gewähren einen Überblick über die wichtigsten Punkte des COVID-19-Kredits:
- Definition
- Grundlagen
- Abgrenzungen
- Ziele
- Verbreitung / Bedeutung
- Finanzierungsprogramm
- Funktionen auf Kreditgeberseite
- Kreditvergabe
- Kreditarten
- Kreditberechtigte
- Kredithöhe
- Kreditvoraussetzungen + Zusicherungen
- Kreditverzinsung
- Kreditrückzahlung
- Bürgschaftsverluste
- Solidarbürgschaftsdauer
- Missbrauchsbekämpfung
- Abschlussprüfung
- Ergebnis
- FAQ COVID 19 Überbrückungshilfe
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