Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 17.02.2021 zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet, mit folgenden Massnahmen:
- Aufstockung des Härtefallprogramms auf CHF 10 Mrd. (Parlamentseingabe)
- Vorschlag zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes:
- Kostenübernahme des Bundes auch bei den Kurzarbeitsentschädigungen 2021
- Erhöhung der Anzahl Taggelder der anspruchsberechtigten versicherten Personen für die Monate März bis Mai 2021.
Im Einzelnen
Der BR wies daraufhin, dass das Covid-19-Gesetz vom 25.09.2020 weiterhin die Grundlage für gesundheitspolizeiliche Massnahmen in Zusammenhang mit Covid-19 wie auch für Massnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft bilde.
Angesichts der Entwicklung der Epidemie und der seit Dezember 2020 getroffenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus solle nun das Covid-19-Gesetz in verschiedenen Bereichen angepasst werden:
- Härtefallprogramm
- Antrag des BR
- Aufstockung der Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf insgesamt CHF 10 Mrd.
- Davon CHF 6 Mrd. für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu CHF 5 Mio. vorgesehen
- Aufstockung der Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf insgesamt CHF 10 Mrd.
- Kostenteilung
- Bund übernimmt 70 % (CHF 4,2 Mrd.)
- Kantone übernehmen 30 % (CHF 1,8 Mrd.)
- Schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 5 Mio.
- Reservation von weiteren CHF 3 Mrd. für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 5 Mio.
- Neue kantonale Zuständigkeitsordnung im Gesetz
- «Sitzprinzip», nicht «Niederlassungsprinzip»
- Beiträge an grössere Unternehmen
- Vollständige Finanzierung durch den Bund
- Abwicklung der Gesuche erfolgt weiterhin durch die Kantone
- Festlegung national verbindliche Regelungen durch den Bund
- Bundesratsreserve
- Die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone wird um CHF 250 Mio. auf CHF1 Mrd. aufgestockt
- Der BR entscheidet später über die Verwendung dieser Reserve
- Antrag des BR
- Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeit
- Erhöhung der Taggelder
- Die Anzahl der Taggelder für versicherte Personen soll um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden
- Voraussetzung: Die versicherte Person muss am 1. März noch anspruchsberechtigt sein
- Aufhebung Voranmeldefrist für Kurzarbeit
- Vorübergehend werde
- die Voranmeldefrist für Kurzarbeit aufgehoben
- die Bewilligung bis zu sechs Monate gültig sein
- Vorübergehend werde
- Verlängerungskompetenz des BR
- Der BR solle die Kompetenz erhalten, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren zu verlängern
- Übernahme Kurzarbeitskosten durch den Bund
- Der Bund solle antragsgemäss auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernehmen
- Bundesmehrbelastung
- Die vorstehenden Massnahmen würden zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von aktuell geschätzt bis zu CHF 6 Mrd. und bedingten eine Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
- Erhöhung der Taggelder
- Anpassungen bei der Kinderbetreuung
- Nachträgliche Unterstützung von der öffentlichen Hand geführter Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung)
- Anpassung bei der Kultur
- Rückwirkende Ausfallentschädigung für Kulturschaffende.
Härtefallmassnahmen und Umsetzungsfragen
Bund und Kantone hätten die Ausgestaltung der Härtefallhilfe gestützt auf erste Praxiserfahrungen überprüft und Anpassungsbedarf festgestellt:
- A-Fonds-perdu-Beiträge
- Prüfung der aktuellen nominellen Höchstwerte für A-Fonds-perdu-Beiträge
- Sanierungsbeitrag an Unternehmen
- Möglichkeit zur Beitrags-Erhöhung
- Vergabe höherer A-Fonds-perdu-Beiträge nur an Unternehmen mit längerfristiger Fortführungsperspektive und Arbeitsplatzerhaltung in der Schweiz
- Verordnungsanpassung des BR voraussichtlich am 05.03.2021
Ev. Neuauflage von Covid-19-Krediten und Vorbereitungen
Die Vorbereitungsarbeiten und die Gespräche mit den Banken im Hinblick auf eine mögliche Neuauflage des Solidarbürgschaftsprogramms würden derzeit fortgesetzt, damit bei Bedarf eine solche Neuauflage rasch eingeleitet werden könne.
Zinssätze der Covid-19-Kredite von 2020
Bezüglich der bestehenden Covid-19-Kredite von 2020 habe der BR beschlossen, die Zinssätze per Ende März 2021 für die kommenden 12 Monate aufgrund unveränderter Marktentwicklungen nicht anzupassen.
Verschiebung der Amortisationen der Covid-19-Kredite von 2020
Der BR begrüsse, dass die Banken erste Amortisationen auf spätestens das erste Quartal 2022 verschieben und damit der derzeitigen Krise und der Finanzsituation der Kreditnehmer angemessen Rechnung tragen würden.
Dokumente
- Botschaft zu den Änderungen des Covid-19-Gesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes(PDF, 419 kB)
- Änderungsentwurf Covid-19-Gesetz(PDF, 166 kB)
- Entwurf Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit für Härtefallzahlungen(PDF, 139 kB)
- Änderungsentwurf Arbeitslosenversicherungsgesetz(PDF, 162 kB)
Weiterführende Informationen
- Härtefall-Programm
- Coronavirus: BR stockt Härtefallprogramm auf und stärkt Arbeitslosenversicherung
- Coronavirus: Bund baut Unterstützung über Härtefallprogramm aus
- Coronavirus (COVID-19): BR passt Härtefall-Verordnung + Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall für Selbständigerwerbende an
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam