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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung / Gesellschaftsrecht / Wirtschaft

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Härtefallhilfe: Rückzahlungspflicht bei Gewinnerzielung?

Datum:
04.03.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung, Gesellschaftsrecht, Wirtschaft
Stichworte:
Rückzahlungspflicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

WAK-S hat neue Vorschläge zu Hilfszahlungen für grössere Betriebe

Einleitung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat am 24.02.2021 mehrere Änderungen am Bundesrats-Entwurf vorgenommen, namentlich bei den Härtefallregelungen.

Härtefallbestimmungen

Gegenstand der WAK-S-Diskussionen zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (21.016) waren vor allem die Härtefallbestimmungen.

Die Kommission hat hier zwar die meisten Anträge des Bundesrates angenommen, verlangt aber folgendes:

  • Zusätzliche Berücksichtigung von Unternehmen, die vor dem 01.10.2020 gegründet wurden (nicht bloss jene, welche vor dem 01.03.2020 gegründet wurden) ( – Antrag ohne Gegenstimme – )
  • Erhöhung des Finanzierungsanteils des Bundes an den Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5 Mio. von 70 % auf 80 % ( – Antrag mit 7 zu 6 Stimmen – )
    • Folge: zusätzliche Kosten von rund CHF 600 Mio.
  • Aufnahme einer Bestimmung ins Gesetz, wonach A-Fonds-perdu-Beiträge von mehr als CHF 1 Mio. an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 5 Mio. in bestimmten Fällen zumindest teilweise zurückgefordert werden können
    • Auftrag an die Verwaltung, eine entsprechende Bestimmung auszuarbeiten, welche die WAK-S an einer zusätzlichen Sitzung zu Beginn der Frühjahrssession 2021 beraten kann.

Sonntagsöffnung, Coronatests, …

  • Die WAK-SR hat zusätzliche Massnahmen getroffen, die in die Vorlage zum Covid-19-Gesetz eingefügt werden sollen:
    • Sonntagsöffnung von Geschäften
    • Coronatests
    • Unterstützung privater Radio- und Fernsehunternehmen.

Weiterführende Informationen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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