Im vergangenen Jahr haben wir Sie regelmässig über anstehende Gesetzesänderungen informiert. Gerne möchten wir hier wie bereits in den letzten Jahren mit einer Zusammenstellung auf die Gesetzesänderungen hinweisen, welche per 2024 in Kraft treten.
Agenda
- Änderungen bei den Sozialversicherungen
- Mehrwertsteuern
- Berufliche Vorsorge
- Höchstzins für Konsumkredite
- Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern
- Mindestlöhne für Hausangestellte
- Börsenschutzmassnahme
- KESB: Erweiterte Auskunftspflicht
- Erwachsenenschutzrecht
- Deutschland – Schweiz: Erneuerung des Polizeivertrags
- Aufhebung der Industriezölle
- Kontingente 2024 für Erwerbstätige aus Drittstaaten
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit
- Entsendegesetz (EntsG)
- Schweizer Stiftungsrecht
- Strafprozessordnung (StPO)
- Amtliche Vermessung
- Automobilmarkt
- Aufhebung Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge
- Eidgenössische Steuerverwaltung 2024 – 2027
Änderungen bei den Sozialversicherungen
Reform AHV 21
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 09.12.2022 festgelegt, dass die «Reform AHV 21» per 01.01.2024 in Kraft tritt. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
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IV: Realitätsbezogenere hypothetische Einkommen
Ab Anfang 2024 werden die hypothetischen Einkommen bei Invalidität pauschal um 10 Prozent verringert. Die neuen pauschalen Abzüge werden in allen neuen Rentenfällen angewandt, in welchen wegen eines fehlenden Einkommens ein hypothetisches Einkommen zur Anwendung gelangt (Anpassung bei bereits laufenden Renten innerhalb von 3 Jahren).
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EL: Ende der Übergangsperiode
2024 laufen die drei Jahre geltenden Übergangsbestimmungen der Reform, welche den Betroffenen ermöglichen sollte, ihre persönliche Situation, v.a. in Bezug auf die Miete anpassen zu können, aus. Auch für diese Personen gelten ab 2024 die Vorgaben zum Vermögen beziehungsweise dem Vermögensverzicht.
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KVG: Kostendämpfungs-Massnahmen + Prämienerhöhungen
Auf Anfang 2024 treten 4 Regeln in Kraft, mit welchen der Kostenanstieg auf das medizinisch begründbare Mass beschränkt werden soll.
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BVG: Erhöhung Mindestzinssatz
Der Bundesrat (BR) hat auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) auf den 01.01.2024 um 0,25 % auf 1,25 % erhöht.
Weiterführende Informationen
- Sozialversicherungen: Änderungen 2024
- Open Government Data | opendata.swiss
Modernisierung der Aufsicht
Im Rahmen der «Modernisierung der Aufsicht» sollen die Durchführungsstellen der AHV, EL, EO und der Familienzulagen ab Anfang 2024 neue moderne Instrumente für das Risiko- und Qualitätsmanagement nutzen und ein internes Kontrollsystem einsetzen können.
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Mehrwertsteuern
Ab dem 01. 01.2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz wird von 7,7 % auf 8,1 % angehoben. Der Reduzierte Mehrwertsteuersatz steigt von 2,5 % auf 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung von 3,7 % auf 3,8 %. Es werden damit die seit 01.01.2018 geltenden Mehrwertsteuersätze in diesem Sinne erhöht werden.
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Berufliche Vorsorge
Auf den 01.01.2024 werden die seit 2020 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 6.0 %.
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Höchstzins für Konsumkredite
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite, d.h. bei Kreditgewährung an Privatperson für private Verwendung, steigt per 01.01.2024 um 1 % auf neu: 12 % für Barkredite; 14 % für Überziehungskredite.
Weiterführende Informationen
Höchstzins für Konsumkredite steigt per 01.01.2024 um 1% p.a.
Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern
Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) werden die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau angepasst. Ab 2024 gelten neue Zinssätze. Der Verzugszinssatz und Zinssatz für Rückerstattungen wird auf 4,75 % p.a. angepasst und der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen auf 1,25 % p.a..
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Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2024
Mindestlöhne für Hausangestellte
Der Bundesrat hat eine erneute Erhöhung, um 2,2 % der Mindestlöhne von Hausangestellten beschlossen. Per 1. Januar 2024 tritt diese in Kraft und ist anwendbar auf Arbeitsverhältnisse mit Hausangestellten in Privathaushalten bei einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.
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- Erhöhung 2024
- Erhöhung 2023
Börsenschutzmassnahme
Der Bundesrat (BR) hat mit Beschluss vom 29.11.2023 die gesetzliche Verankerung der seit 2019 geltenden Börsenschutzmassnahme auf 01.01.2024 in Kraft gesetzt.
Mit diesem Schritt vermeidet die Schweiz weiterhin negative Auswirkungen der fehlenden Börsenanerkennung durch die Europäische Union (EU).
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BR setzt gesetzliche Verankerung der Börsenschutzmassnahme per 01.01.2024 in Kraft
KESB: Erweiterte Auskunftspflicht
Ab dem 01.01.2024 sollen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nicht nur das Zivilstandsamt, sondern allenfalls weitere Behörden über eine angeordnete Erwachsenenschutzmassnahme informieren.
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Erwachsenenschutzrecht
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 23.08.2023 die Totalrevision der «Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft» (VBVV) verabschiedet und die revidierte Verordnung per 01.01.2024 in Kraft gesetzt.
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Erwachsenenschutzrecht: Vermögensverwaltung wird praxistauglicher geregelt
Deutschland – Schweiz: Erneuerung des Polizeivertrags
Am 05.04.2022 haben die Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Schweizer Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Karin Keller-Sutter den überarbeiteten deutsch-schweizerischen Polizeivertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit unterzeichnet. Dieser tritt auf den 01.01.2024 in Kraft.
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Aufhebung der Industriezölle
In der Schweiz werden ab 01.01.2024 keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr erhoben. Der Bundesrat (BR) hat dies am 02.02.2022 beschlossen. Die Ziele dieser Massnahme ist zum einen die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Inland und beim Export, aber auch die Unterstützung der Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise, sowie tiefere Preise für importierte Konsumgüter.
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Kontingente 2024 für Erwerbstätige aus Drittstaaten
An seiner Sitzung vom 29. November 2023 hat der Bundesrat die Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet Diese tritt auf den 01.01.2024 in Kraft.
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Kontingente 2024 für Erwerbstätige aus Drittstaaten: Unveränderte Festlegung durch BR
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit
Wie in der am 10.11.2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und vom italienischen Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, können Grenzgänger ab dem 01.01.2024 maximal 25 % ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus ausüben können, ohne dass dies zu einer Änderung des Grenzgänger-Status führt.
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- In Kraft tretende Regelung
- Bisherige Regelung
Entsendegesetz (EntsG)
Der Bundesrat (BR) hat am 08.11.2023 entschieden, per 01.01.2024 die Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Entsendeverordnung (EntsV) in Kraft zu setzen.
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Entsendegesetz (EntsG): Neue Bestimmungen für die E-Plattform
Schweizer Stiftungsrecht
Das Parlament hat am 17.12.2021 das revidierte Schweizer Stiftungsrecht aus der Parlamentarischen Initiative Luginbühl 14.470 verabschiedet. Die Anpassungen betreffen die gesetzliche Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde (nZGB 84 Abs. 3), sowie die Erweiterung der Stiftungsrechte durch Ausdehnung des Änderungsvorbehalts auf Organisationsänderungen (nZGB 86a). Weiter davon betroffen sind die Vereinfachung für unwesentlichen Änderungen der Stiftungsurkunde (nZGB 86b) und die vereinfachten Formvorschriften für Urkundenänderungen (nZGB 86c).
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Schweizer Stiftungsstandort: Neue Stärkungsregeln ab 01.01.2024 in Kraft
Strafprozessordnung (StPO)
Die vom Parlament im Juni 2022 beschlossenen Änderungen der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) treten auf den 01.01.2024 in Kraft. Die Änderungen betreffen unter anderem das Strafbefehlsverfahren, die Opferrechte und das Entsiegelungsverfahren.
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Amtliche Vermessung
Ein schweizweit einheitliches Geodatenmodell soll die Arbeit mit Daten der amtlichen Vermessung und deren Austausch vereinfachen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23.08.2023 die entsprechende Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) gutgeheissen und die neuen Regeln des VAV auf den 01.01.2024 in Kraft gesetzt.
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Automobilmarkt
Allfällige wettbewerbsschädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes sollen verhindert werden. Dazu hat der Bundesrat am 29.11.2023 die Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZV) verabschiedet und die KFZV auf den 01.01.2024 in Kraft gesetzt.
Weiter tritt auf den 01.01.2024 die «Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZ-VO)» in Kraft.
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Aufhebung Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge
Ab dem 01.01.2024 werden zur Vermeidung von Steuerausfällen auch Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt.
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Eidgenössische Steuerverwaltung 2024 – 2027
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 11.05.2023 die Liste der Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen für die Dauer von 2024-2027 aktualisiert. Darunter sind auch einige Punkte, die auf den 01.01.2024 in Kraft treten.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam